Hitzewelle

Diese Schutzmaßnahmen muss der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern bereitstellen

Die vergangenen Tage waren von der Corona-Pandemie geprägt – und von dem überaus sommerlichen Wetter. Auch auf der Arbeit ist man oft nicht von der Hitze gefeit – doch der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, im Falle einer Hitzewelle Schutzmaßnahmen für seine Angestellten zu ergreifen.

Der Arbeitgeber muss seinen Angestellten bei Hitze temperiertes Wasser zur Verfügung stellen

Der Arbeitgeber muss seinen Angestellten bei Hitze temperiertes Wasser zur Verfügung stellen Foto: Pixabay

Auch in Zeiten von Corona wird Luxemburg nicht von großer Hitze verschont. Am Freitag sollen die Temperaturen auf 34 Grad steigen. Doch was bedeutet das für Arbeitgeber? Das Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt (ITM) zählt auf guichet.lu auf, worauf es ankommt.

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