Hitzewelle
Diese Schutzmaßnahmen muss der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern bereitstellen
Die vergangenen Tage waren von der Corona-Pandemie geprägt – und von dem überaus sommerlichen Wetter. Auch auf der Arbeit ist man oft nicht von der Hitze gefeit – doch der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, im Falle einer Hitzewelle Schutzmaßnahmen für seine Angestellten zu ergreifen.
Der Arbeitgeber muss seinen Angestellten bei Hitze temperiertes Wasser zur Verfügung stellen Foto: Pixabay
Auch in Zeiten von Corona wird Luxemburg nicht von großer Hitze verschont. Am Freitag sollen die Temperaturen auf 34 Grad steigen. Doch was bedeutet das für Arbeitgeber? Das Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt (ITM) zählt auf guichet.lu auf, worauf es ankommt.