Luna, Milo oder Bella?
Die zehn beliebtesten Namen: So heißen Luxemburgs Hunde
Wenn es um die Wahl des perfekten Namens für den vierbeinigen Begleiter geht, lassen sich Hundehalter in Luxemburg von ganz unterschiedlichen Trends inspirieren.
Mylo (5) liegt mit seinem Namen voll im Trend Foto: Bernadette Koener
Ob ein ausdrucksstarker Name für den mutigen Beschützer oder ein sanfter Klang für die treue Gefährtin: Der Name eines Hundes sagt oft genauso viel über die Halter aus wie über den Vierbeiner selbst.
Top-10-Trends bei Hundenamen in Luxemburg
Einen guten Überblick über häufig gewählte Hundenamen bietet die Plattform „ID Chips“. Tierärzte in Luxemburg registrieren dort die Mikrochipnummer samt Tiername und Kontaktadresse des Halters, damit Fundtiere schnell zugeordnet werden können.
Das Tageblatt hat bei „ID Chips“ nachgefragt, welche zehn Namen 2025 am häufigsten bei Neuanmeldungen aus Luxemburg angegeben wurden, und die Top-10-Listen bekommen:
- Hündinnen tragen laut Datenbank am häufigsten die Namen Luna, Nala, Bella, Molly, Maya, Ruby, Kira, Stella, Mia oder Daisy (in absteigender Reihenfolge).
- Rüden heißen im Großherzogtum am häufigsten Milo, Lucky, Rocky, Cookie, Aiko, Max, Cooper, Buddy, Loki oder Simba.
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Neuer Hund zieht ein: Das müssen Besitzer in Luxemburg tun
Wer einen Hund bei sich in Luxemburg aufnimmt, muss bereits in den ersten Wochen bürokratische Pflichten erfüllen. Das Hundegesetz („Loi du 9 mai 2008“) sieht hierfür einen klaren zeitlichen Rahmen vor: Spätestens bis zum Alter von vier Monaten – oder innerhalb eines Monats bei der Übernahme eines älteren Tieres – muss der Halter seinen neuen Gefährten bei der Wohnsitzgemeinde anmelden.
Voraussetzung für diese offizielle Registrierung ist der vorherige Gang zum Tierarzt. Der Vierbeiner muss elektronisch gechippt und gegen Tollwut geimpft sein. Über beide Maßnahmen stellt der Veterinär ein entsprechendes Zertifikat aus. Gleichzeitig verpflichtet das Gesetz jeden Besitzer zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung, die für eventuelle vom Tier verursachte Schäden aufkommt.
Hundesteuer beträgt mindestens 10 Euro
Erst wenn das Impf- und Chipzertifikat sowie der Versicherungsnachweis bei der Gemeindeverwaltung vorliegen, ist eine Anmeldung möglich. Die Kommune stellt dann eine Meldebescheinigung aus, die der Besitzer sorgfältig aufbewahren sollte, da sie bei behördlichen Kontrollen vorgezeigt werden muss. Wer keine hat, muss mit einem Bußgeld von bis zu 250 Euro rechnen.
Im Zuge dieser Prozedur erheben die Gemeinden auch die jährliche Hundesteuer, die gesetzlich auf mindestens zehn Euro festgelegt ist – je nach Wohnort jedoch deutlich höher ausfallen kann. In Echternach sind beispielsweise 60 Euro fällig. (lig)