Der Einberufungsbefehl
Die militärische Zwangsrekrutierung luxemburgischer Männer
„Mit gewaschenen Körper, saubrer Wäsche und geschnittenem Haar“ wurde Pierre Hansen aus Schifflingen befohlen, im Oktober 1942 im ehemaligen Franziskanerheim in der Beleserstraße 17 (heute 17, rue de Belvaux) in Esch/Alzette zu erscheinen, um sich für den Wehrdienst mustern zu lassen. Geboren 1921, wurde Pierre wie andere junge Männer mit luxemburgischer Staatsangehörigkeit aufgefordert, sich bei den örtlichen Polizeibehörden registrieren zu lassen.(1)
Der Einberufungsbefehl für Pierre Hansen Quelle: Féderation des enrôlés de force, www.ons-jongen-a-meedercher.lu
Der Befehl erfolgte auf Verordnung des Chefs der Zivilverwaltung Gustav Simon vom 30. August 1942, demzufolge die Männer der Jahrgänge 1920 bis 1924 zu erfassen waren, um sie auf ihre „Kriegseinsatzbefähigung“ und ihre weltanschauliche Einstellung zu überprüfen. Noch unter dem Eindruck der brutalen Verfolgung und Niederschlagung der Streikaktionen folgend der Wehrplicht-Einführung, gingen die ersten Musterungsaufforderungen den jungen Männern zu. So kurzfristig wurden keine neuen Formulare gedruckt und die Behörden verwendeten Vordrucke für die Musterung zum Arbeitsdienst, aus „Arbeit“-Dienst wurde der „Wehr“-Dienst. Auch Pierre erhielt seinen knapp sechs Wochen nach Verkündung der Einführung der Wehrpflicht.