Silvester
Der Umwelt und den Tieren zuliebe: Feuerwerk bleibt in den meisten Gemeinden verboten
Wer sich an Silvester hierzulande auf „Freedefeier“ freut, wird auch dieses Jahr enttäuscht. Das Abschießen von Feuerwerkskörpern bleibt in den meisten Gemeinden verboten.
Den Tieren und der Umwelt zuliebe bleibt Feuerwerk hierzulande in vielen Gemeinden verboten Foto: Editpress/Tania Feller
Ob aus Tier- und Umweltschutzgründen oder zur Sicherheit der Bevölkerung: Feuerwerk bleibt auch dieses Jahr in vielen Gemeinden Luxemburgs verboten. Vereinzelt herrscht allerdings kein offizielles Böllerverbot vor – oder das Feuerwerk ist während bestimmten Zeitfenstern erlaubt. Das Tageblatt hat bei einigen Gemeinden nachgefragt.
Silvesternacht: Wo Feuerwerk erlaubt ist
Eine Dreiviertelstunde lang gilt an Silvester die Erlaubnis, Böller in Ettelbrück abzuschießen – nämlich zwischen 23.45 Uhr und 0.30 Uhr. In vereinzelten Gemeinden ist Feuerwerk während bestimmten Zeitfenstern gestattet, darunter in Mersch (23.45-0.00 Uhr), Grevenmacher (23.55-0.15 Uhr), Goesdorf (23.30-0.30 Uhr), Bech, Rosport-Mompach (beide 23.45-0.15 Uhr) Garnich und Wormeldingen (beide 0.00-0.15 Uhr).