Prozess

Cafébetreiber darf wegen Corona weniger Miete zahlen: Gericht erkennt „guten Willen“ an

Wegen der staatlichen Schließungen oder Einschränkungen im Rahmen der Pandemiebekämpfung konnte ein Cafébetreiber in Clausen nicht arbeiten wie normal. Deshalb braucht er für diese Zeit auch nicht die volle Miete zu zahlen, wie das Bezirksgericht Luxemburg jetzt in zweiter Instanz festhält. Der vom Anwalt ins Spiel gebrachte „gute Wille“ spielte dabei eine wichtige Rolle. Das Urteil ist nicht allgemein anwendbar. Trotzdem dürfte es wegweisend sein.

Die Kosten für die staatlich beschlossenen Schließungen der Cafés während der Pandemie müssen nicht alleine vom Mieter getragen werden. Das hat das Bezirksgericht Luxemburg nun beschlossen. Inwiefern es auch auf andere Lokale anzuwenden ist, bleibt abzuwarten. 

Die Kosten für die staatlich beschlossenen Schließungen der Cafés während der Pandemie müssen nicht alleine vom Mieter getragen werden. Das hat das Bezirksgericht Luxemburg nun beschlossen. Inwiefern es auch auf andere Lokale anzuwenden ist, bleibt abzuwarten.  Foto: Editpress/Hervé Montaigu

Ein Cafébetreiber aus den „Rives de Clausen“ darf wegen Corona weniger Miete zahlen und sein Mietvertrag wird auch nicht aufgelöst. So hat es das Bezirksgericht Luxemburg in zweiter Instanz nun entschieden. Es ist ein wichtiges Urteil, weil es etwas Licht ins bisherige Dunkel des Zusammenspiels von Brauereien, Immobilienbesitzer und Cafépächtern bringt.

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