Parlament
Bei 23 Einsätzen des CGDIS waren auch Tiere betroffen
Wenn Menschen im Straßenverkehr verunglücken, können auch Tiere mit an Bord sein. Der Abgeordnete Claude Lamberty wollte nun wissen, wer für solche Einsätze zuständig ist.
Auch die Rettung des besten Freundes des Menschen gehört zum Aufgabenbereich des CGDIS Foto: dpa/Stephanie Pilick
In einer parlamentarischen Frage wollte Claude Lamberty (DP) von Innenministerin Taina Bofferding (LSAP) wissen, wer sich vor Ort um verunglückte Tiere kümmert und was nach der medizinischen Erstversorgung mit diesen geschieht. Zudem wollte er wissen, wie viele Tiere in den vergangenen Jahren in Unfälle verwickelt waren.
Insgesamt 23-mal wurde das CGDIS im Jahr 2022 zu solchen Einsätzen gerufen, gibt Bofferding in ihrer Antwort an. Einmal musste ein verletzter Hund sogar aus einem verunglückten Wagen befreit werden. Nach der Rettung suchte der in Panik geratene Vierbeiner allerdings erst mal das Weite.
Entlaufene Tiere wieder einzufangen, fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des CGDIS. „In solchen Fällen stehen dem Staat verschiedene Ansprechpartner zur Verfügung: Mitarbeiter der Straßenbauverwaltung oder der Gemeinden, die Naturverwaltung oder Tierärzte. Bei Bedarf kann sogar ein Tierarzt des ‚Groupe de sauvetage animalier‘ des CGDIS zur Unfallstelle gerufen werden. Für die Suche von vermissten Tieren ist der gemeinnützige Verein ‚Sichhënn.lu‘ zuständig“, schildert die Innenministerin.
Lamberty wollte außerdem wissen, ob die Asbl. „Sichhënn.lu“ in Zukunft finanzielle Unterstützung von staatlicher Seite erhalten werde. Diese Frage blieb jedoch unbeantwortet. Fest steht, dass die Aufgaben der Polizei bei einem verunglückten Tier von Fall zu Fall variieren.
Tiere, die einen Unfall verletzt überlebt haben, werden bis zur vollständigen Genesung in einem der „Wëlldéier Drop-off“, beim Tierasyl oder beim Besitzer abgegeben. (AH)