Gemeinderat Diekirch
Baulandbesitzer bekommen recht: Zu viel entrichtetes Geld wird zurückerstattet
Der damalige Bürgermeister Claude Haagen und seine LSAP-Mehrheit im Diekircher Gemeinderat wollten Anfang 2020 ein Zeichen setzen. Ein Zeichen, das aber nicht nur in der Sauerstadt für Aufregung sorgte, sondern auch quer durchs Land heftig diskutiert wurde. Es ging darum, dass die Grundsteuer für brachliegendes Bauland von 750 auf 15.000 Prozent (!) erhöht wurde. In der Zwischenzeit gibt es Gerichtsurteile in dieser Affäre, die festhalten, dass die erwähnte zwanzigfache Erhöhung des genannten Hebesatzes unverhältnismäßig, sprich illegal sei.
Ex-Bürgermeister Claude Haagen Foto: Editpress-Archiv/Tania Feller
Zur Erklärung: Die Grundsteuer ist eine Realsteuer, die von den Gemeinden erhoben wird. Das steuerpflichtige Eigentum wird in zwei Klassen eingeteilt: Das A steht für land- und forstwirtschaftliches Grundeigentum und der Buchstabe B für sonstiges Grundeigentum. Diese Kategorie kann je nach Gemeinde und Zweckbestimmung in sechs Klassen unterteilt werden – B1: Gewerbliche Gebäude; B2: Gebäude für gemischte Nutzung; B3: Gebäude für sonstige Nutzung; B4: Einfamilienhäuser und Mietshäuser; B5: nicht bebaute Grundstücke außer Baugrund zu Wohnzwecken; B6: Baugrund zu Wohnzwecken.