Kulturelles Erbe

Archäologische Präventivmaßnahmen sollen zu hundert Prozent erstattet werden

Das Gesetz vom Februar 2022 über das Kulturerbe sollt abgeändert werden: Der diesbezügliche Gesetzentwurf sieht vor, dass der Staat in Zukunft alle Kosten für präventive archäologische Ausgrabungen übernimmt; außerdem sollen klare Kriterien für die Einstufung von beweglichen Kulturgütern eingeführt werden.

Archäologische Präventivmaßnahmen sollen in Zukunft zu 100 Prozent vom Staat bezahlt werden

Archäologische Präventivmaßnahmen sollen in Zukunft zu 100 Prozent vom Staat bezahlt werden Foto: Editpress

Kürzlich präsentierte Kulturminister Eric Thill den Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes vom 25. Februar 2022 über das Kulturerbe. Ziel ist es, die Verfahren zum Schutz des architektonischen und archäologischen Kulturerbes zu vereinfachen. Gemäß dem Koalitionsvertrag wird der Staat die Kosten, die durch archäologische Präventivausgrabungen entstehen, vollständig übernehmen. Areale, die sich in archäologisch interessanten Zonen befinden, müssen noch vor dem Baubeginn präventiv auf mögliche wertvolle und schützenswerte archäologische Überreste untersucht werden. Bisher wurden 50 Prozent der Kosten übernommen, d.h. der Bauherr muss die Hälfte bezahlen.

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