Urteil am 12. März
Anwalt von Roberto Traversini fordert Aussetzung der Strafe – oder gemeinnützige Arbeit
Roberto Traversini, dem ehemaligen Bürgermeister von Differdingen, werden vor Gericht mutmaßliche Unregelmäßigkeiten in der Gemeindeverwaltung und bei der Beschäftigungsinitiative CIGL vorgeworfen. Am vierten und letzten Prozesstag nahm sein Anwalt Stellung zu den Anklagepunkten.
Roberto Traversini vor Gericht: „Kein vorsätzliches Fehlverhalten“, so sein Anwalt Grafik: Kim Kieffer
Im Prozess gegen den früheren Bürgermeister und CIGL-Präsidenten Roberto Traversini hat die Staatsanwaltschaft vier Jahre Haft auf Bewährung, eine Geldstrafe und die Aberkennung politischer und ziviler Rechte gefordert. Traversini wird vorgeworfen, seine Mandate missbraucht zu haben, um persönliche Interessen durchzusetzen.
Sein Anwalt, Me Rosario Grasso, wies die Vorwürfe zurück. Er betonte, Traversini habe in seinen öffentlichen Funktionen stets im öffentlichen Interesse gehandelt. Während der Ermittlungen habe er vorbildlich kooperiert, Unterlagen bereitgestellt und alle Fragen beantwortet. Sein Recht, die Aussage zu verweigern, habe er nicht genutzt. Keiner der befragten Zeugen, auch nicht während der Ermittlungen, habe seinen Aussagen widersprochen. Traversini habe nie beabsichtigt, sich selbst zu bereichern oder Angehörige zu bevorzugen, erklärte Grasso. Entscheidungen seien stets nach bestem Wissen für das Allgemeinwohl getroffen worden.
Mandatsträger in Gefahr
Grasso hob die Schwierigkeiten für Mandatsträger hervor, auf dem schmalen Grat zwischen gesetzlicher Vorschrift und praktischer Entscheidungsfreiheit zu navigieren. Ähnliche Gesetzgebungen in Frankreich und Belgien seien inzwischen geändert worden, weil Mandatsträger leicht und unbeabsichtigt in Konflikt mit dem Gesetz geraten könnten.
Zwei Punkte seien besonders zu berücksichtigen, so Grasso. Erstens: Ob es sich um Straftaten handelt, sei Sache der Auslegung der Gesetzestexte. Zweitens: Aussagen und Verhalten von Traversini könnten als mildernde Umstände gewertet werden.
Niemand könne Traversini vorwerfen, er habe bewusst in eigenem Interesse gehandelt. Zweifel am Handeln seien möglich, klare Beweise für willentliche Fehlhandlungen fehlten.
Zu den Vorwürfen sagte Me Grasso: Bebauungsplan: Die Abstimmung habe nur untergeordnete Bedeutung gehabt; keine Vermischung von Interessen. Die von einem Praktikanten gezeichneten Pläne: Diese seien im kommunalen Interesse entstanden, nicht privat, keine persönliche Bereicherung. Was den Straßenbau in Differdingen und die Zusammenarbeit mit einer lokalen Firma anbelangt: Traversini habe transparent gehandelt, niemandem etwas aufgedrängt und die Interessen der Allgemeinheit sowie die Gemeindefinanzen im Blick gehabt. Und die Weiterbildung beim CIGL sei vielleicht eine seltene Praxis, aber möglich und korrekt, keine kriminelle Absicht. Gleiches gelte für das Geländer gegen Wildschweine: Ohne Einfluss von Traversini sei gegen Regeln verstoßen worden. Als er dies bemerkt habe, sei er für die Kosten aufgekommen.
Aussetzung des Urteils
Grasso forderte eine deutlich mildere Strafe als vom Staatsanwalt verlangt. Eine Aussetzung des Urteils („suspension de prononcé“) sei bei einer Höchststrafe von zwei Jahren möglich. Wenn man ein Exempel statuieren möchte, könne Traversini auch zu gemeinnütziger Arbeit verurteilt werden. Alles liege im Ermessen des Gerichts.
Für die Lebensgefährtin Traversinis hat die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe gefordert, da sie nur in geringem Maße in die Vorwürfe involviert gewesen sei. Ihr wird in der Anklage eine gewisse Komplizenschaft vorgeworfen. Das lässt ihr Anwalt Gennaro Pietropaolo nicht gelten: Sie sei nicht privilegiert behandelt worden und habe kein persönliches Interesse verfolgt. Er forderte Freispruch.
Der Staatsanwalt hält an seiner Strafforderung fest, betonte jedoch ebenfalls, dass die Bewertung von Traversinis Verhalten und Absichten im Ermessen des Gerichts liege. Das Urteil soll am 12. März verkündet werden.