Pandemie

3G bei der Arbeit: vor allem in großen Betrieben eine organisatorische Herausforderung

In Betrieben und Verwaltungen ist 3G seit Samstag in Luxemburg Pflicht: Demnach müssen Menschen bei der Ankunft am Arbeitsplatz einen gültigen Nachweis dazu vorlegen, dass sie entweder geimpft, genesen oder negativ auf Corona getestet sind. Während das gerade bei einer großen Mitarbeiterzahl Herausforderungen mit sich bringt, ist die Situation in kleineren Unternehmen etwas einfacher zu handhaben. 

Grünes Licht für Geimpfte, Genesene und negativ Getestete: An die Arbeit geht es für Mitarbeiter seit Samstag erst nach Validierung der entsprechenden Zertifikate

Grünes Licht für Geimpfte, Genesene und negativ Getestete: An die Arbeit geht es für Mitarbeiter seit Samstag erst nach Validierung der entsprechenden Zertifikate Foto: Editpress/Julien Garroy

Ein Griff morgens zum Smartphone dürfte in den kommenden Wochen bei vielen Vorgesetzten und Mitarbeitern in Unternehmen des Großherzogtums dazugehören. Denn mithilfe der Handy-Applikation „CovidCheck.lu“ und dem Button „3G“ überprüfen Arbeitgeber seit Samstag, ob ihre Angestellten geimpft, genesen oder negativ auf das Coronavirus getestet sind. Seitdem gilt in Luxemburg nämlich das obligatorische 3G. Wenn Arbeitnehmer bei der Ankunft am Arbeitsplatz keinen gültigen Nachweis vorlegen können, ist ihnen der Zutritt zu den Räumlichkeiten laut Gesetz untersagt.

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