Justizreform

Wieder ein EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen

Die Europäische Kommission hat gestern ein weiteres Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen im Rahmen der von der PiS-Regierung durchgeführten Justizreformen eingeleitet. Brüssel sieht durch ein bereits in Kraft getretenes neues Gesetz die Unabhängigkeit polnischer Richter beeinträchtigt.

Die Vizepräsidentin der EU-Kommission Vera Jourova bleibt freundlich und bleibt offen für weitere Gespräche mit Warschau

Die Vizepräsidentin der EU-Kommission Vera Jourova bleibt freundlich und bleibt offen für weitere Gespräche mit Warschau Foto: François Lenoir/Pool/AFP

Trotz vorher bekundeter Bedenken durch die EU-Kommission hat das polnische Parlament am 20. Dezember vergangenen Jahres ein neues umstrittenes Gesetz verabschiedet, das umgehend vom Präsidenten Andrzej Duda unterschrieben wurde und am 14. Februar in Kraft trat. Die EU-Kommission hat gleich mehrere Punkte ausgemacht, die offenbar die Einleitung eines neuerlichen Verfahrens rechtfertigen. Mit dem neuen Gesetz, das auch schon als „Maulkorb-Gesetz“ bezeichnet wird, riskieren Richter offensichtlich bestraft zu werden, wenn sie Kritik an den bisherigen Justizreformen üben. Die Kommission beanstandet unter anderem auch, dass polnische Gerichte mit dem neuen Gesetz zum Teil daran gehindert werden, EU-Recht anzuwenden und den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um Vorabentscheidungen zu ersuchen, wie die Vizepräsidentin der EU-Kommission, Vera Jourova, gestern in Brüssel erklärte. Über Vorabentscheidungen können nationale Gerichte beim EuGH die Auslegung von Rechtsfällen im Lichte des EU-Rechts klären lassen, bevor sie selbst ein Urteil fällen. „Das neue Justizgesetz unterminiert die Unabhängigkeit der polnischen Richter und ist inkompatibel mit dem Vorrang des EU-Rechts“, fasste Vera Jourova zusammen. Die der polnischen Regierung zudem vorwirft, mit ihrer jüngsten Reform „eine politische Kontrolle über den Inhalt von Gerichtsentscheidungen“ einführen zu wollen. Die Vizepräsidentin meinte, die Kommission verfüge über „starke juristische Gründe“, um ein neues Verfahren einzuleiten.

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