Deutschland

Wenn rechte Medien und Abtreibungsgegner ein Anliegen teilen

Die Debatte in Deutschland um die Richterkandidatin Frauke Brosius-Gersdorf zeigt, welche dramatischen Auswirkungen Kampagnen von rechten Nachrichtenportalen haben können. Das hängt mit einem gesellschaftlich höchst sensiblen Thema zusammen: dem Schwangerschaftsabbruch.

Nach einer Schmutzkampagne von Rechtspopulisten gegen ihre Person, der vor allem Abgeordneten der Unionsparteien auf den Leim gingen, hat die Juristin Frauke Brosius-Gersdorf einen schweren Stand

Nach einer Schmutzkampagne von Rechtspopulisten gegen ihre Person, der vor allem Abgeordneten der Unionsparteien auf den Leim gingen, hat die Juristin Frauke Brosius-Gersdorf einen schweren Stand Foto: dpa/Britta Pedersen

Es passiert nicht häufig, dass Online-Schmutzkampagnen eine solche Wucht entfalten wie kurz vor der parlamentarischen Sommerpause im Bundestag. Die gescheiterten Wahlen für drei Richterposten am Bundesverfassungsgericht an jenem 11. Juli haben gezeigt, welche Schlagkraft sie bekommen, wenn das Vertrauen in Politik und Medien schwindet – und wenn sie sich um ein ethisch sensibles Thema drehen, das seit einiger Zeit Emotionen schürt und zunehmend spaltet: den Schwangerschaftsabbruch.

Doch zunächst von vorne. Von der breiten Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt gab es einen gewissen Vorlauf. Die Berliner Denkfabrik Polisphere hat Zehntausende Posts auf der Plattform X untersucht und festgestellt, dass schon ab dem 1. Juli von rechtspopulistischen Accounts gegen SPD-Kandidatin Frauke Brosius-Gersdorf (54) mobilisiert wurde. Einen Tag vor der geplanten Bundestagsabstimmung nahm die Kampagne massiv an Fahrt auf – mit Beiträgen zum Thema Abtreibung.

Der Politik- und Kommunikationsberater Johannes Hillje sagte dem Tageblatt rückblickend: „Es gab eine Kampagne von rechtspopulistischen Alternativmedien gegen die Wahl von Frauke Brosius-Gersdorf.“ So hätten Nius, Apollo News und andere Portale gegen die Juristin Stimmung gemacht. „Gleichzeitig haben auch seriöse, konservative Zeitungen über sie geschrieben – das war Journalismus, keine Kampagne.“ Allein diese Berichterstattung hätte aber laut Hillje nicht den Effekt gehabt, die Wahl scheitern zu lassen.

Merz und Spahn die Gefolgschaft verweigert

„Entscheidender als die mediale Dynamik war meiner Meinung nach aber eine Mail-Kampagne aus dem Lager der Abtreibungsgegner: Die Gruppe 1000plus hat stark mobilisiert und es wurden mehr als 38.000 E-Mails an Unions-Abgeordnete geschickt.“ Über die Webseite dieser Gruppe konnten Bürger nach Hilljes Angaben eine E-Mail-Vorlage nutzen, um gezielt die Abgeordneten in ihrem Wahlkreis zu adressieren. „Die Politikerinnen und Politiker mussten also befürchten, diesen Bürgern im Zweifel auch von Angesicht zu Angesicht gegenüberzustehen, wenn sie wieder in den Wahlkreis fahren.“

Es gab eine Kampagne von rechtspopulistischen Alternativmedien gegen die Wahl von Frauke Brosius-Gersdorf

Johannes Hillje

Politik- und Kommunikationsberater

Hillje, der als Autor tätig ist und schon Ministerien, Parteien, Verbände und Unternehmen beraten hat, betonte zugleich: „Hinzu kommt das Hauptthema dieser Kampagne: Abtreibung. Der Schutz des ungeborenen Lebens ist für Unions-Abgeordnete ein zentrales, sensibles und identitätsstiftendes Thema. Die Kampagne gegen Brosius-Gersdorf hat zu einer verstärkten öffentlichen Aufmerksamkeit für den Aspekt der Abtreibung geführt und somit den Druck auf Unions-Abgeordnete erhöht“, sagte er. All das zusammen habe am Ende offenbar bis zu 60 Unions-Abgeordnete dazu gebracht, Friedrich Merz als Kanzler, aber auch Jens Spahn als Fraktionschef die Gefolgschaft zu verweigern.

Dabei hatte die Unions-Führung zunächst noch grünes Licht für ihre Wahl gegeben. Erst in letzter Minute – als auch noch Plagiatsvorwürfe aufkamen – zogen CDU/CSU die Notbremse und forderten den Koalitionspartner SPD auf, die Kandidatur von Brosius-Gersdorf zurückzuziehen. In der Folge wurden die Wahlen von der Tagesordnung des Bundestages gestrichen. Auch der Unions-Kandidat Günter Spinner und die weitere SPD-Kandidatin Ann-Katrin Kaufhold konnten sich nicht der Abstimmung für die frei werdenden Richterposten stellen.

Ein verhängnisvoller Satz

Es gibt noch eine weitere Vorgeschichte: Brosius-Gersdorf gehörte zu einer Gruppe Sachverständiger, die von der Ampel-Koalition gebeten wurden, Möglichkeiten zu finden, wie der Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches geregelt werden könnte. Die Kommission kam damals zu dem Ergebnis, dass Abtreibungen zumindest für die ersten Wochen einer Schwangerschaft entkriminalisiert werden sollten, was heftige Kritik aus der damals oppositionellen Union hervorrief.

Brosius-Gersdorf war in jenem Bericht verantwortlich für das Kapitel zum „verfassungsrechtlichen Rahmen für eine Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs“. Sie plädierte dafür, Abtreibungen „in der Frühphase der Schwangerschaft“ rechtmäßig zu stellen. Als dann im vergangenen Winter eine Gruppe Abgeordneter vor allem von SPD und Grünen eine Reform von Paragraf 218 im Strafgesetzbuch durchsetzen wollte, sprach die Wissenschaftlerin bei einer öffentlichen Anhörung im Bundestag und sagte den Satz, der ihr nun vorgehalten wird: „Es gibt gute Gründe dafür, dass die Menschenwürdegarantie erst ab Geburt gilt.“ Daraus wurde der Vorwurf gemacht, sie sei für Abtreibungen bis zum neunten Schwangerschaftsmonat.

Eine Lösung im Streit zwischen Union und SPD um die Juristin ist bislang nicht in Sicht. Somit könnte auch das Thema Abtreibungen weiter die Gemüter erregen.

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