EuGH-Generalanwältin
Ungarn hätte 10 Milliarden an EU-Mitteln nicht erhalten dürfen
Die EU-Kommission hätte nach Einschätzung eines der Generalanwälte am Europäischen Gerichtshof (EuGH) zehn Milliarden Euro an EU-Mitteln nicht an Ungarn freigeben dürfen.
Ungarn hätte keine zehn Milliarden Euro erhalten dürfen, meint die EuGH-Generalanwältin Foto: Uli Deck/dpa
Die im Dezember 2023 getroffene Entscheidung sei „ohne jegliche Erklärung“ erfolgt, beanstandete Generalanwältin Tamara Capeta in ihrem am Donnerstag veröffentlichten Schlussantrag. Dieser könnte erheblichen Einfluss auf das Urteil in dem Verfahren um die Freigabe der Mittel haben.
Capeta monierte, dass die EU-Kommission damals die Gelder für Ungarn freigegeben habe, ohne dass die verlangten Reformen in dem Land umgesetzt gewesen seien. Die Kommission hatte die Mittel im Dezember 2023 im Vorfeld eines EU-Gipfels freigegeben, nachdem Budapest mit der Blockade von weiteren Hilfsleistungen für die Ukraine gedroht hatte. Mehrere EU-Parlamentarier warfen der Brüsseler Behörde daraufhin vor, sich vom ungarischen Ministerpräsidenten Viktor Orban erpressen lassen zu haben.
„Die Kommission darf einem Mitgliedstaat keine EU-Mittel auszahlen, solange die erforderlichen Gesetzesreformen nicht in Kraft getreten sind und wirksam angewendet werden“, hieß es in einer Erklärung zu Capetas Schlussantrag.
Die elf Generalanwälte am EuGH sind unabhängige Mitglieder des Gerichts, die in bestimmten Verfahren nicht bindende Schlussanträge mit einer rechtlichen Bewertung abgeben. Diese Schlussanträge sind für die Richter zwar nicht bindend, werden aber in den meisten Fällen befolgt.
Folgen bleiben unklar
Nach Bekanntwerden des Schlussantrags erklärte die EU-Kommission gegenüber der Nachrichtenagentur AFP, sie nehme das Gutachten „zur Kenntnis“. Die Entscheidung, Ungarn die Mittel auszuzahlen, sei jedoch auf Grundlage einer „gründlichen Auswertung“ der ungarischen Reformen erfolgt.
Unklar blieb zunächst, welche konkreten Folgen es für Ungarn hätte, sollte der EuGH dem Schlussantrag von Generalanwältin Capeta auch in seinem Urteil folgen. Die EU-Kommission hält nach wie vor 18 Milliarden Euro an eigentlich Ungarn zustehenden Mitteln zurück. Begründet wird dies u.a. mit der Rechtslage von sexuellen Minderheiten in Ungarn, dem Umgang mit Asylbewerbern im Land und den Regelungen zur Vergabe öffentlicher Aufträge.