Klima
UN-Gericht: Versäumnisse beim Klimaschutz völkerrechtswidrig
Können Staaten für Schäden durch zu hohe Emissionen von Treibhausgasen belangt werden? Vom Klimawandel bedrohte Inselstaaten sehen das so – und bekommen Unterstützung von UN-Richtern.
«We are Watching!» ist auf einem Plakat vor dem Internationalen Gerichtshof zu lesen Foto: Peter Dejong/AP/dpa
Wenn Staaten Klimaschutz-Verpflichtungen aus internationalen Abkommen verletzen, könnten sie dem höchsten UN-Gericht zufolge unter bestimmten Umständen dafür rechtlich belangt werden. Länder, die keine oder nur unzureichende Maßnahmen zum Schutz des Planeten vor dem Klimawandel ergreifen, verstoßen gegen das Völkerrecht, erklärte der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag.