Luxemburg
Streit über Desinfektionsmittel von dm: EuGH verbietet die Verwendung der Bezeichnung „hautfreundlich“
Foto: Editpress/Alain Rischard
Ein Desinfektionsmittel darf nicht als „hautfreundlich“ beworben werden. Das sei irreführend, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag. Es ging um einen Rechtsstreit zwischen der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs und der Drogeriemarktkette dm. (Az. C-296/23)