Deutschland
Regierung plant strengere Regeln für medizinisches Cannabis
Kein Online-Versand, Rezept nur in der Praxis – Gesundheitsministerin Warken möchte das Gesetz zu medizinischem Cannabis verschärfen. Die Bundesärztekammer unterstützt das, Kritiker fordern leichteren Zugang zu Cannabis als Genussmittel.
Der Gebrauch von Cannabis zu medizinischen Zwecken wird in Deutschland wieder verschärft Foto: Yasuyoshi Chiba/AFP
Ein paar Klicks im Internet und schon ist das Rezept für medizinisches Cannabis fertig – ohne dass der Patient je mit einem Arzt gesprochen hat. Die deutsche Regierung will diese Art der Verschreibung nun mit einer Gesetzesänderung unterbinden. Auch mit einer Verschreibung per Video-Sprechstunde und dem Versand über Online-Apotheken bis direkt vor die Haustür soll bald Schluss sein. Nur nach einem Besuch in der Arztpraxis vor Ort dürften dann noch Rezepte für Cannabis ausgestellt werden. Federführend ist das Gesundheitsministerium von Ministerin Nina Warken (CDU).
Kritiker befürchten eine schlechtere Versorgung von Patienten durch die Gesetzesänderung. „Versandverbote für Blüten schaden Tausenden auf genau diese Medikation angewiesenen, chronisch kranken Patienten – vor allem im ländlichen Raum“, sagte Daniela Joachim vom Bund Deutscher Cannabis-Patienten in einer gemeinsamen Stellungnahme mit Fachverbänden aus Industrie, Ärzteschaft und Patienten. Sie sehen das Problem eher in der zu strengen Gesetzgebung für den legalen Kauf von Cannabis als Genussmittel. Durch das Versandverbot könne die Versorgung nicht mehr gesichert werden.
Ähnlich argumentiert die Sprecherin für Gesundheit und Drogenpolitik der Linken, Ates Gürpinar: „Dass Menschen über Onlinerezepte an Cannabis kommen, ist kein Beweis für Missbrauch, sondern Symptom verfehlter Politik“, so Gürpinar. „Wenn legale und kontrollierte Zugänge zu Cannabis fehlen, werden Grauzonen im Medizinalbereich gestärkt.“ Anstatt den Zugang für medizinisches Cannabis zu beschränken, sollte es „echte, legale Bezugsmöglichkeiten“ mit klaren Regeln und Qualitätssicherung geben.
Keine wissenschaftliche Evidenz
Das sieht der Präsident der Bundesapothekerkammer, Armin Hoffmann, anders. „Boten der Apotheken bringen die Arzneimittel bis an die Haustür“, so Hoffmann auf Anfrage des Tageblatt. Wer aus medizinischen Gründen ein Rezept brauche, werde es weiterhin bekommen. Auch die Bundesärztekammer begrüßt eine Verschärfung des Gesetzes und fordert darüber hinaus, Medizinal-Cannabis wieder als Betäubungsmittel zu klassifizieren – auch, weil es keine wissenschaftliche Evidenz für die Pflanze als Arzneimittel gebe.
Im März 2024 trat das geltende Cannabisgesetz (CanG) in Kraft, kurz darauf wurde auch der Umgang mit Medizinal-Cannabis neu geregelt. Seitdem gilt die Blüte, solange sie zu medizinischen Zwecken verwendet wird, nicht mehr als Betäubungsmittel. Laut Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte ist der Import von Cannabis zu medizinischen Zwecken allein zum zweiten Halbjahr 2024 um 170 Prozent angestiegen. Die Verschreibungen über die Krankenkassen stiegen jedoch nur um neun Prozent an. Ein Großteil der importierten Blüten ging demnach an Selbstzahler.