Rechtsstaatlichkeit
Rechtsgutachten empfiehlt Einleitung von Verfahren gegen Ungarn
In der EU wird wegen offensichtlicher Verletzungen von EU-Grundwerten weiter Druck auf Ungarn gemacht. Doch auch die EU-Kommission steht aus den Reihen des EU-Parlaments (EP) weiterhin unter Beschuss, da diese den Anfang des Jahres in Kraft getretenen Rechtsstaatsmechanismus zum Schutz des EU-Budgets nicht gegen die Regierung in Budapest anwendet.
Ungarns Regierungschef Viktor Orban bleibt weiterhin von Brüssel verschont Foto: Pool/AFP/Olivier Matthys
Die EU-Parlamentarier lassen nicht locker. In einer neuerlichen Resolution, die sich jedoch hauptsächlich mit einem ungarischen Gesetz befasst, das die „Werbung für“ Homosexualität oder Geschlechtsangleichungen verbietet, fordern die europäischen Volksvertreter die EU-Kommission erneut dazu auf, den Rechtsstaatsmechanismus anzuwenden. Dieser erlaubt es, bei festgestellten Verstößen gegen rechtsstaatliche Prinzipien Mitgliedstaaten EU-Gelder zu entziehen. Bereits am Vortag gab es dazu wieder eine Debatte im Parlament. Gestern dann stellten EP-Abgeordnete aus vier Fraktionen ein von den Grünen in Auftrag gegebenes Gutachten in Straßburg vor, das die Einleitung eines Sanktionsverfahrens gegen die Regierung in Budapest empfiehlt.