Ischgl

Opfer des Corona-Ausbruchs können wieder auf Schadenersatz hoffen

Opfer des Corona-Ausbruchs zu Beginn der Pandemie im Tiroler Wintersportort Ischgl können doch wieder auf Schadenersatz hoffen. Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) hob nach Angaben der österreichischen Nachrichtenagentur APA am Montag ein erstinstanzliches Urteil auf, das die Klage eines deutschen Urlaubers abgewiesen hatte. Der Tourist hatte auf Schmerzensgeld, Heilungs- und Pflegekosten sowie entgangenen Verdienst geklagt.

Ischgl war im März 2020 einer der ersten Corona-Hotspots Europas 

Ischgl war im März 2020 einer der ersten Corona-Hotspots Europas  Foto: Herbert Neubauer/APA/dpa

Laut der OLG-Entscheidung muss das untergeordnete Gericht nun nachträglich klären, ob der deutsche Urlauber von einer Corona-Mitteilung der Tiroler Regierung erfahren hatte. Der Urlauber hatte sich vom 7. bis 13. März 2020 in Ischgl aufgehalten und sich seiner Überzeugung zufolge dort mit dem Coronavirus infiziert. Für seine Ansteckung machte er in seiner Klageschrift „das katastrophale Missmanagement der zuständigen Behörden“ verantwortlich.

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