Wahlkampf
Kunstfehler: Anwälte aus der Schweiz drohen ADR mit Klage
Der Schuss ging nach hinten los: Eine Schweizer Stiftung will die ADR dazu zwingen, ihre Wahlkampagne zu ändern. Die Nutzung eines Kunstwerks durch die Partei entspräche nicht ihren Werten.
Eines der ADR-Plakate, hier bei Kopstal Foto: Carole Theisen
Die ADR steht unter Druck: Anwälte der Schweizer Stiftung „The Non-Violence Project“ verlangen von der Partei, ihre Wahlplakate mit dem Kunstwerk „The Knotted Gun“ des schwedischen Künstlers Carl Frederik Reuterswärd zu entfernen. Wie das Luxemburger Wort berichtet, verwaltet die Non Violence Licensing SA das geistige Eigentum der Stiftung, die sich weltweit für Gewaltprävention und gewaltfreie Konfliktlösung einsetzt.
Die berühmte Skulptur vor dem UN-Gebäude in New York Foto: Editpress-Archiv
Die Plakate, die seit Freitag landesweit zu sehen sind, zeigen die ikonische Skulptur eines Revolvers mit verknotetem Lauf vor dem UN-Hauptsitz in New York, begleitet vom Schriftzug „Fir Fridden“. Die Stiftung sieht die Nutzung des Kunstwerks durch die ADR jedoch als Widerspruch zu ihren Werten und Überzeugungen. In einem Schreiben der Anwälte, welches das Luxemburger Wort zitiert, heißt es, dass die Instrumentalisierung für politische Zwecke den Ruf der unpolitischen Organisationen beeinträchtige.
Die ADR wurde aufgefordert, die Nutzung von „The Knotted Gun“ unverzüglich einzustellen und das Kunstwerk aus allen digitalen und gedruckten Materialien zu entfernen. Eine Frist dafür wurde bis zum 31. Mai gesetzt. Sollten die Anwälte bis dahin keine Reaktion erhalten, wollen sie ihren Mandanten empfehlen, rechtliche Schritte gegen die Partei einzuleiten.
Die Forderung der Stiftung stellt die ADR vor eine Herausforderung, da die Entfernung der Plakate inmitten des Wahlkampfs logistische und finanzielle Schwierigkeiten mit sich bringen könnte. Die Partei hat sich bisher nicht zu den Vorwürfen geäußert.