Trotz negativer Corona-Tests
Keine klinische Behandlung für zwei Luxemburger in Deutschland
Wenn sich Einwohner aus dem Großherzogtum in Deutschland klinisch behandeln lassen wollen, müssen sie derzeit in vielen Fällen einen negativen Corona-Test vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden ist. Dem Gesundheitsministerium in Luxemburg liegen jedoch zwei Fälle vor, in denen Patienten aus Luxemburg trotz eines negativen Ergebnisses abgewiesen wurden.
Zwei Patienten aus Luxemburg wurde in Deutschland eine klinische Behandlung verweigert, obwohl sie negativ auf das Coronavirus getestet wurden Foto: dpa/Belga/Laurie Dieffembacq
Eine Runde Shoppen in Trier oder Saarbrücken ist momentan für Luxemburger nicht so mühelos möglich wie sonst – zumindest nicht ohne ein negatives Corona-Testergebnis. Laut der Corona-Landesverordnung von Rheinland-Pfalz und dem Saarland dürfen Luxemburger aber aus medizinischen Gründen in die Bundesrepublik fahren und dort zum Beispiel einen Arzt oder eine Klinik aufsuchen.