Trotz negativer Corona-Tests
Keine klinische Behandlung für zwei Luxemburger in Deutschland
Wenn sich Einwohner aus dem Großherzogtum in Deutschland klinisch behandeln lassen wollen, müssen sie derzeit in vielen Fällen einen negativen Corona-Test vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden ist. Dem Gesundheitsministerium in Luxemburg liegen jedoch zwei Fälle vor, in denen Patienten aus Luxemburg trotz eines negativen Ergebnisses abgewiesen wurden.
Zwei Patienten aus Luxemburg wurde in Deutschland eine klinische Behandlung verweigert, obwohl sie negativ auf das Coronavirus getestet wurden Foto: dpa/Belga/Laurie Dieffembacq
Eine Runde Shoppen in Trier oder Saarbrücken ist momentan für Luxemburger nicht so mühelos möglich wie sonst – zumindest nicht ohne ein negatives Corona-Testergebnis. Laut der Corona-Landesverordnung von Rheinland-Pfalz und dem Saarland dürfen Luxemburger aber aus medizinischen Gründen in die Bundesrepublik fahren und dort zum Beispiel einen Arzt oder eine Klinik aufsuchen.
Die Kliniken müssen von den Patienten aus Luxemburg laut der Verordnung nicht zwingend einen negativen Corona-Test verlangen. Wenn die Behandlung in der Klinik unmittelbar notwendig ist, soll das auch ohne einen Test möglich sein. Auf jeden Fall müssen sie aber angenommen werden, wenn ein negatives Ergebnis vorliegt und die Behandlung notwendig ist. Dennoch wurden zwei Luxemburger Patienten in Deutschland abgewiesen, obwohl beide Bedingungen erfüllt waren.
Luxemburger Gesundheitsamt musste eingreifen
Monique Pütz, Sprecherin des Gesundheitsministeriums Luxemburg, sagt: „Dem Gesundheitsministerium liegen derzeit in der Tat zwei Fälle vor, in denen eine medizinische Behandlung trotz Vorzeigens eines Negativ-Tests vorerst abgesagt wurde.“ In einem der beiden Fälle sei der Patient erst nach Eingreifen des Gesundheitsministeriums doch noch aufgenommen worden.
Bereits vor einigen Tagen gab es in den sozialen Medien eine emotionale Debatte darüber, dass ein deutsches Hotel Reisende aus Luxemburg abgewiesen hatte.