Europäischer Gerichtshof

Grenzgänger haben Anspruch auf gleiche Familienleistungen wie Ansässige in Luxemburg

Wenn ein EU-Bürger in einem Mitgliedsstaat wohnt und in einem anderen arbeitet, stehen ihm die gleichen Familienleistungen zu wie den dort lebenden Arbeitnehmern. Das gilt auch für Kindergeld für Pflegekinder, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg entschied.

Der EUGH hat gesprochen – nun muss Luxemburg reagieren.

Der EUGH hat gesprochen – nun muss Luxemburg reagieren. Foto: Arne Immanuel Bänsch/dpa

Es ging um den Fall eines Belgiers, der zum Arbeiten nach Luxemburg pendelt. Ein belgisches Gericht sprach ihm ein Pflegekind zu. Das Kind lebt in seinem Haushalt. Mehrere Jahre lang bezog er Kindergeld aus Luxemburg. Seit 2017 aber wurde es nicht mehr gezahlt - im Ausland lebenden Arbeitnehmern steht luxemburgisches Kindergeld nur noch für leibliche Kinder oder Adoptivkinder zu.

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