Privacy Shield
Europäischer Gerichtshof kippt wichtiges Datenschutzabkommen mit den USA
Knapp fünf Jahre nach dem Aus für ein EU-Datenschutzabkommen mit den USA hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) auch das Nachfolgeabkommen gekippt. Der EuGH erklärte gestern den „Privacy Shield“-Beschluss der EU zur Übermittlung personenbezogener Daten in die USA für ungültig.
Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg kippte gestern zum wiederholten Mal ein Datenschutzabkommen mit den USA Foto: Arne Immanuel Bänsch/dpa
Die USA reagierten enttäuscht auf die Entscheidung, während Datenschützer sie als Erfolg werteten. Auslöser für das Urteil war ein Rechtsstreit um den Transfer von Facebook-Daten aus der EU in die USA. Im Oktober 2015 hatte der Gerichtshof das „Safe Harbor“-Abkommen gekippt, das eine Grundlage für die Datenweitergabe in die USA bildete. Nach EU-Recht dürfen personenbezogene Daten nur dann an Drittländer weitergegeben werden, wenn sie dort „angemessen“ geschützt sind. Die EU-Kommission hatte im Juni 2000 entschieden, dass dies in den USA gewährleistet sei und das Land als „sicheren Hafen“ (safe harbor) eingestuft.