Gewaltinhalte
EU warnt Onlineplattformen vor Übertragung von Hinrichtung in den USA
Die EU-Kommission warnt Onlineplattformen davor, die geplante Hinrichtung des US-Attentäters Nidal Hasan live zu übertragen. Sollten die Plattformen ihre eigenen Regeln gegen die Verbreitung solcher Inhalte nicht durchsetzen, droht Brüssel mit Maßnahmen auf Grundlage des Digital Services Act.
Brüssel will verhindern, dass Onlineplattformen die Hinrichtung von Nidal Hasan in der EU live übertragen Symbolfoto: Editpress/Alain Rischard
Die EU hat Onlineplattformen davor gewarnt, die geplante Live-Übertragung einer Hinrichtung in den USA zu zeigen. Die Plattformen müssten „ihre eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sorgfältig durchsetzen“, sagte ein Sprecher der EU-Kommission am Montag. Brüssel werde „auf jeden Fall dafür sorgen, dass Unternehmen und Onlineplattformen diese Verpflichtungen hier in Europa einhalten“.
Der Facebook-Mutterkonzern Meta verbiete explizit die Live-Übertragung von Hinrichtungen, fuhr der Sprecher fort. Onlinedienste wie X und Tiktok verböten „schockierende Inhalte“ und die Glorifizierung von Gewalt. „Kein Kommentar dazu, was sie in den USA tun, aber in Europa haben wir klare Verpflichtungen“, sagte der Sprecher. Sollten die Plattformen ihre eigenen Regeln nicht durchsetzen, werde Brüssel sein Gesetz für digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) anwenden.
US-Verteidigungsminister Pete Hegseth hatte angekündigt, die Hinrichtung des verurteilten Attentäters Nidal Hasan durch ein militärisches Erschießungskommando live zu übertragen. Hasan war 2013 zum Tode verurteilt worden, weil er auf dem Militärstützpunkt Fort Hood im US-Bundesstaat Texas 13 Menschen erschossen und rund 30 weitere verletzt hatte. Hasan wäre der erste Mensch seit 1945, der durch ein Erschießungskommando des US-Militärs hingerichtet wird.