Rechtsstaatlichkeitsmechanismus
EP-Abgeordnete wollen ihn anwenden, Polen und Ungarn klagen dagegen
Der Streit um den sogenannten Rechtsstaatsmechanismus zum Schutz des EU-Haushalts ist am Donnerstag in die nächste Runde gegangen. Polen und Ungarn haben gestern eine Klage gegen die entsprechende Verordnung vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg eingereicht. EU-Parlament (EP) und Kommission halten dagegen.
EU-Haushaltskommissar Johannes Hahn will sicherstellen, das die ersten Fälle, die mit dem Rechtsstaatsmechanismus angestrengt werden, erfolgreich sind Foto: Aris Oikonomou/Pool/AFP
War es Zufall oder doch eine geplante Provokation: Während am gestrigen Vormittag die EU-Parlamentarier in einer Debatte mit EU-Kommissar Johannes Hahn der EU-Kommission vorhielten, den Rechtsstaatsmechanismus nicht anzuwenden, teilte der EuGH mit, dass Polen und Ungarn eine Klage gegen die Verordnung „über eine allgemeine Konditionalitätsregelung zum Schutz des Haushalts der Union“ eingereicht haben. Das war erwartet worden, denn dieser Schritt war den Regierungen in Warschau und Budapest im Streit um die Einführung des Rechtsstaatsmechanismus im vergangenen Dezember nicht zuletzt von der EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen empfohlen worden.