Nach Wahl in Ungarn

EP-Abgeordnete gegen voreilige Freigabe von EU-Geldern

Mit der Wahlniederlage des bisherigen Regierungschefs Viktor Orban und dessen Fidesz-Partei am Sonntag steht in Ungarn ein politischer Neuanfang bevor. Doch auch das Verhältnis zwischen Budapest und der Europäischen Union muss neu geordnet werden, vor allem im Hinblick auf die eingefrorenen rund 18 Milliarden Euro an EU-Geldern für Ungarn sowie das laufende Verfahren nach Artikel 7 des EU-Vertrages.

Peter Magyar, künftiger ungarischer Regierungschef, hofft auf baldigen vollen Zugang zu EU-Fördergeldern für Ungarn

Der künftige ungarische Regierungschef Peter Magyar hofft darauf, dass sein Land bald wieder vollen Zugang zu den EU-Fördergeldern bekommt Foto: Attila Kisbenedek/AFP

Mit dem Wahlsieg des Orban-Herausforderers Peter Magyar und dessen Tisza-Partei bei den Parlamentswahlen am Sonntag in Ungarn dürfte ebenfalls ein Wandel in den Beziehungen mit der EU einhergehen. Denn Viktor Orban hatte sein Land während seiner 16-jährigen Regierungszeit zusehends von der europäischen Rechts- und Wertegemeinschaft entfernt. Das hatte dazu geführt, dass nicht nur das Europäische Parlament (EP) im September 2018 ein Verfahren nach Artikel 7 des EU-Vertrags gegen Ungarn angestrengt hat, das zum Stimmverlust der ungarischen Regierung in der EU führen könnte. Darüber hinaus hat die EU-Kommission Budapest den Geldhahn zugedreht und an die 18 Milliarden Euro aus verschiedenen EU-Fördertöpfen auf Eis gelegt, da die Orban-Regierung nicht nur den Rechtsstaat erheblich demontiert, sondern auch der Korruption im Land quasi freien Lauf gelassen hat. Da sich die Regierung weigerte, dem Einhalt zu gebieten, sind dem ungarischen Staat in den vergangenen Jahren bereits einige Milliarden an EU-Geldern unwiederbringlich verloren gegangen. Und es drohen weitere Verluste.

Allerdings warnten die beiden deutschen EP-Abgeordneten Daniel Freund (Grüne) und Moritz Körner (Renew) am Dienstag im EP davor, die eingefrorenen EU-Gelder ohne weiteres freizugeben. „Eine sofortige Freigabe der Gelder ist nicht möglich, wir geben keinen Blankoscheck, nur weil es eine Wahl gab“, sagte der Grünen-Abgeordnete. Denn es müsse sichergestellt werden, dass nicht noch mehr öffentliche Gelder „in den Taschen von Orbans Familie und Freunden“ landen.

Peter Magyar habe zwar Reformen angekündigt und den Beitritt des Landes zur europäischen Staatsanwaltschaft EPPO in Aussicht gestellt, die u.a. Korruptionsfällen in den Mitgliedstaaten nachgeht. Doch das reiche längst nicht aus. Die beiden EP-Abgeordneten wollen vorerst Resultate sehen und verweisen auf Präzedenzfälle. So sei es ein Fehler gewesen, alle eingefrorenen EU-Gelder für Polen nur wenige Monate nach dem Wahlsieg von Donald Tusk über die rechtsnationalistische PiS-Regierung freizugeben, sagte der liberale EP-Abgeordnete Moritz Körner. Zwar habe die polnische Regierung sehr wohl Reformgesetze auf den Weg gebracht, die auch vom Parlament verabschieden wurden. Allerdings verweigerte der polnische Präsident die Zustimmung, weshalb manche Gesetze nicht umgesetzt wurden. Solange dies der Fall sei, könnte die Auszahlung der EU-Gelder illegal sein, so Daniel Freund, der auf eine Klage des EP gegen die EU-Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verweist.

Klage vor dem EuGH ist noch anhängig

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte im Dezember 2023 an die zehn Milliarden Euro EU-Mittel für Ungarn freigegeben, nachdem die Orban-Regierung Reformgesetze auf den Weg gebracht hatte. Dies geschah kurz vor einem EU-Gipfel, bei dem wichtige Entscheidungen über Hilfen für die Ukraine in ihrem Kampf gegen Russland anstanden. Von der Leyens Vorgehen wurde damals scharf kritisiert und das EP beschloss, eine Klage dagegen anzustrengen. Im Februar nun legte die Generalanwältin des EuGH ihr Gutachten zu dem Fall vor. In einer Erklärung zu ihrem Schlussantrag sagte sie: „Die Kommission darf einem Mitgliedstaat keine EU-Mittel auszahlen, solange die erforderlichen Gesetzesreformen nicht in Kraft getreten sind und wirksam angewendet werden.“ Das Urteil des EuGH steht allerdings noch aus.

Dieses Prinzip wollen die beiden deutschen EP-Abgeordneten nun auch im Falle Ungarns anwenden. Der Grünen-Politiker zeigte zwar Verständnis für die „sehr schwierige finanzielle Situation der Regierung“. Es müsse aber sichergestellt werden, dass EU-Recht eingehalten wird. Denn: „Dieses Geld wurde wegen Korruption und Rechtsstaatsproblemen in Ungarn eingefroren“, so Freund. Wozu der sogenannte Rechtsstaatsmechanismus geschaffen wurde.

Weitere EU-Mittel könnten verloren sein

„Der Rechtsstaatsmechanismus war nie ein Anti-Orban-Instrument“, ergänzte seinerseits Moritz Körner, der dem Argument der rechtsextremen Fraktionen im EP, nach dem das Einfrieren der EU-Gelder nichts mit dem Rechtsstaat zu tun habe, sondern vielmehr gegen die „falschen Regierungen“ in Ungarn und Polen gerichtet sei, nicht noch mehr Nahrung geben will.

Doch insbesondere für die Hilfen aus dem Corona-Wiederaufbaufonds (Aufbau- und Resilienzfazilität, RRF/NextGenerationEU) könnte es für Ungarn zu spät sein. Der Wiederaufbaufonds dient vor allem Investitionen in Energie- und Transportprojekte, den digitalen Wandel und die Stärkung der Wirtschaft. Allein 5,8 Milliarden Euro an Zuschüssen könnten dem Land entgehen, denn am 31. August endet die Frist für Zahlungsanfragen. Zuvor allerdings müssen die EU-Staaten sogenannte „Supermeilensteine“ umsetzen, länderspezifische Empfehlungen der EU-Kommission, die im Falle Ungarns u.a. Justizreformen und die Korruptionsbekämpfung betreffen. Er frage sich, wie eine korrupte Struktur wie die Orban-Verwaltung die Projekte sauber umsetzen soll, meinte Daniel Freund. „Ich sehe nicht, wie das eine realistische Perspektive sein kann.“ Er wünsche sich schon, dass die Gelder zu den Bürgern gelangen könnten, und würde eine Fristverlängerung für Ungarn unterstützen, sollte der EU-Rat sich darauf einigen, meinte der Grünen-Politiker. Allerdings müsse das im Respekt der Rechtsstaatlichkeit geschehen.

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