Covid-19

Corona-Testpflicht gilt nicht für „kleinen Grenzverkehr“ zu Luxemburg

Für den Grenzverkehr zwischen Luxemburg und Rheinland-Pfalz wird sich nicht viel ändern. Pendler und Reisende mit einem triftigen Grund können weiterhin die Grenze passieren und sind nicht von den neuen Regeln in Bezug auf das Testen beim Einreisen in die Bundesrepublik betroffen.

Eine solche Situation wie hier in Echternach vor einigen Monaten soll vermieden werden. 

Eine solche Situation wie hier in Echternach vor einigen Monaten soll vermieden werden.  Foto: dpa/Harald Tittel

Die im Laufe der Woche in Kraft tretende Corona-Testpflicht für Reiserückkehrer aus Risikogebieten wird in Rheinland-Pfalz den „kleinen Grenzverkehr“ zu Luxemburg nicht betreffen. Die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) sagte am Montag in Trier, Luxemburg sei zwar als Risikogebiet betroffen, für viele Luxemburger werde es aber weiterhin Ausnahmen geben. „Wer beruflich pendelt, wird nicht betroffen sein von den neuen Regelungen in Bezug auf das Testen beim Einreisen.“

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