EU-Direktive

Auch Luxemburg macht mit: Bald sollen Fahrverbote im Ausland auch im eigenen Land gelten

Wer im Ausland ein Fahrverbot erhält, muss in Zukunft damit rechnen, auch im Heimatland seinen Führerschein zu verlieren. Wie die EU-Direktive in Luxemburg umgesetzt werden soll, steht aber noch nicht fest.

Auch Luxemburg macht mit: Bald sollen Fahrverbote im Ausland auch im eigenen Land gelten

Foto: Editpress/Alain Rischard

Wer im Ausland ein Fahrverbot erhalten hat, darf in Zukunft womöglich auch in seinem Heimatland sich nicht mehr hinter das Steuer sitzen. Die Verkehrsminister der Europäischen Union haben für ein Gesetz gestimmt, welches das möglich machen soll. Auch in Luxemburg soll die Richtlinie umgesetzt werden. Das teilt das Mobilitätsministerium mit. 

„Im Fall von vier schweren Verkehrsdelikten (excès de vitesse, conduite sous l’influence d’alcool ou de drogues, homicides ou blessures involontaires) kann es auch zu Konsequenzen im Heimatland kommen“, erklärt eine Sprecherin des Ministeriums auf Anfrage des Tageblatt. Konkret siehe das dann folgendermaßen aus: Wenn ein EU-Bürger wegen eines der Delikte in Luxemburg ein Fahrverbot von mehr als drei Monaten erhält, wird diese Entscheidung auch an das Heimatland gemeldet. Dort soll dann der Führerschein ebenfalls eingezogen werden.

Luxemburg erhält umgekehrt ebenfalls eine Nachricht, wenn ein Bürger im Ausland ein Fahrverbot erhalten hat. „Wer einmal einen Strafzettel im Ausland bekommt, ist aber noch weit davon entfernt, ein Fahrverbot zu erhalten“, sagt die Sprecherin. 

Konkret sei jedoch noch nicht geklärt, wie die Direktive in Luxemburg umgesetzt werden soll. Eine Arbeitsgruppe soll sich darum kümmern, sobald das Europäische Parlament grünes Licht gegeben hat. Laut der Nachrichtenagentur dpa sei auch das Parlament grundsätzlich dafür, dass schwere Verkehrsdelikte künftig EU-weite Auswirkungen haben. Bei den Debatten werde es vermutlich nur noch um Detailregelungen gehen. (dr)

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