Am Donnerstag präsentierte der delegierte Nachhaltigkeitsminister Marco Schank Details zum neuen Abfallgesetz. Der neuen EU-Abfallrichtlinie, die nun in nationales Recht umgesetzt werden soll, liegt die Erkenntnis zugrunde, dass die Abfallerzeugung innerhalb der Union in den kommenden Jahren weiter zunehmen wird. In diesem Sinne legt die Direktive einen Rechtsrahmen für den Umgang mit Abfällen fest, mit dem der gesamte Abfallzyklus überwacht werden soll. Ein Kernelement ist dabei die Abfallbehandlung entsprechend der „Abfallhierarchie“ Vermeidung, Vorbereitung zur Wiederverwendung, Recycling, sonstige (z.B. energetische) Verwertung, Beseitigung.
Luxemburg steht aktuell besonders in den Bereichen Abfallproduktion bzw. -Vermeidung nicht sonderlich gut da. Denn das Großherzogtum liegt mit rund 700 Kilogramm Haushaltsabfall pro Einwohner und pro Jahr mit an der Spitze der Europäischen Union. Und rund 40 Prozent über dem EU-Durchschnitt. Schlechter als Luxemburg stehen nur noch Zypern, Irland und Dänemark da.
Restabfallmenge
Nichtsdestotrotz ist die Restabfallmenge in Luxemburg seit Jahren rückläufig. Denn das Großherzogtum hat eine der besten Recyclingquoten Europas. Der diesbezügliche landesweite Durchschnitt liegt bei 42,1 Prozent.
Allerdings wird mit dieser verhältnismäßig positiven Quote der von der EU-Abfallrichtlinie vorgeschriebene Satz von 50 Prozent (bis zum Jahr 2020) derzeit noch nicht erreicht. Dieses Ziel ist aber durchaus erreichbar.
Denn obwohl per Gesetz vorgeschrieben, verfügen bislang nur 31 Gemeinden über Biotonnen und nur 21 Gemeinden berechnen ihre Abfallgebühren entsprechend der real produzierten Menge.
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