„Die heutige Entscheidung des Gerichts isoliert die EU noch stärker vom Rest der Welt“, erklärte die US-Luftfahrtvereinigung Airlines for America in Washington. Die Fluggesellschaften würden sich nur unter Protest den EU-Regelungen beugen.
Die Vereinigung warf dem Gericht vor, internationale Vereinbarungen missachtet zu haben und kündigte an, gegen das Urteil vorzugehen. „Die heutige Entscheidung bedeutet nicht das Ende dieses Falls.“ Airlines for America prüfe jetzt weitere Möglichkeiten, hieß es in der Erklärung.
Verpflichtung für Unternehmen
Der Emissionshandel verpflichtet Unternehmen, Rechte für den Ausstoß des Treibhausgases Kohlenstoffdioxid zu kaufen. Ab 1. Januar 2012 sollen per EU-Gesetz alle Airlines teilnehmen, die von, in oder nach Europa fliegen.
Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg sieht in der Einbeziehung ausländischer Fluglinien in den europäischen Emissionshandel keinen Verstoß gegen das Völkerrecht. Auch das Open- Skies-Abkommen wird nach Ansicht der Richter nicht mit der EU-Gesetzgebung verletzt, wie aus einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil hervorgeht.
USA, Kanda, China und Russland
Gegen die Maßnahme, die den Ausstoß klimaschädlicher Gase reduzieren soll, und ab Januar 2012 greifen soll, hatten der Amerikanische Luftfahrtverband und mehrere amerikanische und kanadische Fluglinien geklagt. Sie bezweifelten, dass die Einbeziehung rechtmäßig sei.
Da neben den USA auch Russland und offenbar auch China die neue Regelung kritisch sehen, hatten aus Angst vor einem Handelskrieg bereits zahlreiche Politiker eine Aufschiebung der Emissionsregelung gefordert.
Im Streit um die Einbeziehung außereuropäischer Fluglinien in den CO2-Emissionshandel hatte US-Außenministerin Hillary Clinton vor wenigen Tagen die EU scharf attackiert und mit Vergeltungsmaßnahmen gedroht.
De Maart

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