Mittwoch5. November 2025

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„ACTA ändert rein gar nichts“

„ACTA ändert rein gar nichts“
(Tageblatt/Fabrizio Pizzolante)

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Über das umstrittene Acta-Abkommen wird in Luxemburg frühestens in zwei Jahren entschieden. Der Wirtschaftsminister Etienne Schneider erklärte Tageblatt.lu seine Sicht der Dinge.

Das Acta-Abkommen ist nach wie vor heftig umstritten. Auch in Luxemburg. Aus diesem Grund gab der Wirtschaftsminister Etienne Schneider am Donnerstag vor der zuständigen Parlamentskommission Erklärungen ab, was Acta eigentlich ist und was es für Luxemburg bedeutet.

Reaktion und Kritik der Piratenpartei

Minister Schneider äußert sich wieder nur zu einem Aspekt von ACTA: die Freiheiten im Internet. Die Risiken für die Zugänglichkeit von Generika und der negative Einfluss auf innovative Wirtschaftszweige werden weiter ignoriert. „Das Wirtschaftsministerium scheint beim Thema ACTA überfordert,“ so Jerry Weyer, Vize-Präsident der Piratenpartei Luxemburg. „Deswegen gibt es nur eine Richtung: Stopp ACTA!“

Die Aussage vom Minister, dass in Luxemburg „schwarz downloaden“ auch nach ACTA weiterhin legal bleiben wird, ist laut Piratenpartei falsch. Denn das Herunterladen von urheberrechtlich geschützten Werken ist in Luxemburg längst
verboten. Dies gelte sowohl für kommerzielle als auch für nicht-kommerzielle Zwecke. Mit der Ratifizierung von ACTA würde diese Gesetzeslage zementiert, sogar wenn sich nichts an der konkreten Gesetzgebung in Luxemburg ändere. Die Piraten zweifeln an den Kompetenzen des Ministers in den Bereichen Internet und neue Technologien.

„Acta ändert an der Luxemburger Gesetzgebung von 1991 rein gar nichts“, so Etienne Schneider am Donnerstag gegenüber Tageblatt.lu. Dennoch besteht der Wirtschaftsminister auf die Ratifizierung von Acta, da es den Luxemburger Betrieben helfe. „Bislang konnten ausländische Firmen, die Raubkopien von Luxemburger Produkten herstellten und deren Staaten keine Gesetze gegen Piraterie haben, nicht angeklagt werden. Hat dieses Land aber das Acta-Abkommen unterschrieben, kann der Inhaber des Urheberrechts (in diesem Falle der Luxemburger Betrieb) dann seine Ansprüche juristisch durchsetzen,“ so Schneider.

Erst in zwei Jahren

Der Europäische Gerichtshof prüft nun, auf Anfrage von Kommission und Parlament, ob das Acta-Abkommen mit dem EU-Recht konform ist. Danach wird das Abkommen vom EU-Parlament geprüft. Erst wenn diese Schritte durchlaufen sind und alles konform ist, steht Acta zur Abstimmung in der Luxemburger Abgeordnetenkammer an. Dieser Weg wird voraussichtlich zwei Jahre dauern, so Schneider. Aber er wolle keinen Druck machen. Alles soll zuerst geprüft werden. Diese Zeit wolle er nutzen um die Internetuser über das Abkommen aufzuklären.

Vor knapp drei Wochen hatten mehrere Hundert Anti-Acta Gegner auf dem Place d’armes in Luxemburg demonstriert. Neben politischen Vertretern der Piratenpartei Luxemburg, riefen ebenfalls die DP, „déi gréng“ und „déi lénk“ zum Protest gegen das umstrittene Acta-Abkommen auf. Weltweit waren mehrere Hunderttausend Menschen an den Protesten beteiligt.

Luxemburger Gesetz von 1991

Das Luxemburger Gesetz von 1991 verurteilt nur den User, der zum kommerziellen oder kriminellen Zweck Downloads im Netz macht. Privatpersonen, die sich zum persönlichen Gebrauch ein Video herunterladen, werden in Luxemburg nicht bestraft, so der Minister weiter. „Luxemburg hat gar kein Interesse daran, dass das Internet überwacht wird.“ Dies sei schlecht für den Finanzplatz Luxemburg und fördere auch nicht unbedingt den hierzulande angestrebten Ausbau von Internet-Diensten, so Schneider.

Jeder Staat habe die Möglichkeit über den Acta-Vertrag hinauszugehen, wie dies die USA mit Pipa und Sopa geplant hat, oder Frankreich mit Hadopi bereits getan hat. Denn in Frankreich wacht die „Haute Autorité pour la diffusion des oeuvres et la protection des droits sur Internet“ (Hadopi) über das Einhalten des Urheberrechts. Verdächtige werden bei Verstößen zuerst zweimal gewarnt. Bei weiteren Verletzungen des Urheberrechts droht eine Geldstrafe oder die Sperrung des Internetzugangs. Acta sieht so was nicht vor und Luxemburg habe eine Hadopi-ähnliche Einrichtung stets abgelehnt, so der Minister.

Was ist Acta?

Das Anti-Counterfeiting Trade Agreement baut auf älteren internationalen Verträgen zum Urheberrecht auf und sieht eine Reihe von Maßnahmen für ihre Durchsetzung vor. Dabei geht es sowohl um die Nachahmung von Produkten (Plagiate) als auch um das Recht auf geistiges Eigentum im Internet.

Ausgehandelt wurde der Vertrag von der EU-Kommission im Auftrag der Mitgliedsländer. Das Abkommen wurde zwischen der EU und Australien, Kanada, Japan, Korea, Mexiko, Marokko, Neuseeland, Singapur, der Schweiz und den USA abgeschlossen. Das Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA, Handelsabkommen zur Abwehr von Fälschungen) war am 26. Januar von der EU sowie von 22 der 27 Mitgliedsstaaten, darunter auch Luxemburg, unterzeichnet worden.

Reaktion und Kritik der Piratenpartei:

Minister Schneider äußert sich wieder nur zu einem Aspekt von ACTA: die Freiheiten im Internet. Die Risiken für die Zugänglichkeit von Generika und der negative Einfluss auf innovative Wirtschaftszweige werden weiter ignoriert. „Das Wirtschaftsministerium scheint beim Thema ACTA überfordert,“ so Jerry Weyer, Vize-Präsident der Piratenpartei Luxemburg. „Deswegen gibt es nur eine Richtung: Stopp ACTA!“

Die Aussage vom Minister, dass in Luxemburg „schwarz downloaden“ auch nach ACTA weiterhin legal bleiben wird, ist laut Piratenpartei falsch. Denn das Herunterladen von urheberrechtlich geschützten Werken ist in Luxemburg längst
verboten. Dies gelte sowohl für kommerzielle als auch für nicht-kommerzielle Zwecke. Mit der Ratifizierung von ACTA würde diese Gesetzeslage zementiert, sogar wenn sich nichts an der konkreten Gesetzgebung in Luxemburg ändere. Die Piraten zweifeln an den Kompetenzen des Ministers in den Bereichen Internet und neue Technologien.