Beim Berufungsverfahren um den Luxair-Flugzeugabsturz geht es ausschließlich um die Entschädigung für insgesamt acht Hinterbliebene der getöteten Passagiere. Die Forderungen belaufen sich laut Gericht auf insgesamt mehrere 100.000 Euro. Bei dem Unglück am 6. November 2002 war das Flugzeug der luxemburgischen Gesellschaft Luxair auf dem Weg von Berlin nach Luxemburg kurz vor dem Ziel abgestürzt. Unter den 20 Toten waren 15 Deutsche. Nur zwei Menschen hatten den Absturz überlebt: der Pilot und ein französischer Passagier.
Vier ehemalige Mitarbeiter der luxemburgischen Fluggesellschaft Luxair waren am 27. März wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung vom Bezirksgericht Luxemburg zu Bewährungsstrafen verurteilt worden: Der Pilot der Unglücksmaschine erhielt eine Strafe von dreieinhalb Jahren, zwei ehemalige Flugzeugmechaniker von je zwei Jahren und ein früherer Technikleiter von eineinhalb Jahren. Drei Ex-Generaldirektoren wurden freigesprochen.
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