Die Beamten der Steuerverwaltung, die hier beratend wirkten, erhielten für ihre Dienste im Jahr 2008 pauschal 2.500 Euro, die als „indemnités“ vom LCGB verbucht wurden, 2009 waren es 2.920 Euro/Jahr. Die Beratertätigkeit von Beamten für die Gewerkschaft dauert bis heute an und die Praxis wird laut LCGB-Nationalpräsident Patrick Dury seit etwa zehn Jahren so betrieben. Vorher übernahmen Gewerkschaftssekretäre diese Aufgabe im Dienst der Mitglieder.
Patrick Dury relativiert die Tätigkeit denn auch. Auf dem entsprechenden „Ordre de virement“ des Sozialsekretariats des LCGB an die interne Buchhaltung ist zwar „déclaration d’impôt“ festgehalten, es handele sich aber eher um Beratung für Personen, die das komplexe Steuerrecht nicht gut verstünden. Man könne sich dies nicht so vorstellen, dass die Mitglieder mit einer fertig ausgefüllten Steuererklärung das Büro verließen; ihnen würde lediglich erklärt, wie sie ihre Erklärung zu handhaben hätten.
Kein Problem mit der Tätigkeit
Etwa 1.200 entsprechende Anfragen habe es im Vorjahr gegeben, aber nicht alle hätten zu einem Termin in den Büros vorgesprochen. Die Entschädigungen würden die Unkosten der Beamten abdecken und global bezahlt, um nicht jede kleine Summe einzeln abrechnen zu müssen. Auch wolle man die Helfer ein klein wenig belohnen. Die Praxis sei mit der Steuerverwaltung abgesprochen.
Der Direktor der Steuerverwaltung, Guy Heintz, bestätigte uns gegenüber, dass er von der Praxis Kenntnis habe.
Die Verwaltung sehe die Arbeit der Beamten für die Gewerkschaft als beratende Tätigkeit, die im weiteren Sinne zu den Aufgaben der Steuerverwaltung gehöre. Es gehe hier darum, Personen mit geringem Einkommen Abschreibemöglichkeiten von Unkosten zu erklären. A priori habe er kein Problem mit diesen Tätigkeiten, so Guy Heintz, und auch der vorherige Finanzminister (Jean-Claude Juncker) sei über die Beamtentätigkeit für den LCGB informiert und damit einverstanden gewesen. Prinzipiell muss laut Beamtenstatut der Minister seine Zustimmung zu solchen Nebentätigkeiten geben.
Als „activité syndicale“ interpretiert
Die Beratertätigkeit der Steuerbeamten könne als „activité syndicale“ (die vom Beamtenstatut erlaubt wird) interpretiert werden, so Heintz, der allerdings nicht weiß, ob denn auch alle betroffenen Beamten Mitglied in der Gewerkschaft sind.
Juristische Zweifel zu dieser Interpretation liegen dabei wohl auf der Hand. Der Steuerdirektor räumt denn auch ein, dass es möglich sei, dass das Dossier zu einem Politikum werde und die Praxis somit ein Ende finden müsse.
Er unterstrich uns gegenüber aber auch, dass es regelmäßig Anfragen (etwa von der Handelskammer) gebe, um Steuer-Kurse abzuhalten. Wenn Beamte solche Kurse außerhalb ihrer Arbeitszeit übernehmen würden, so sei es üblich, dass sie auch eine „kleine Vergütung“ hierfür erhielten.
Der OGBL bietet übrigens auch Steuerberatung für seine Mitglieder an, hat aber zu diesem Zweck eine Buchhalterin als Vollzeitkraft eingestellt und greift dementsprechend nicht auf Beamte zurück.
Ob die Beratertätigkeit ein juristisches Nachspiel haben wird, ist offen. Jedenfalls ging unseren Informationen zufolge eine Kopie der oben beschriebenen Dokumente auch an die Staatsanwaltschaft.
De Maart

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