Donnerstag27. November 2025

Demaart De Maart

Finanzhilfen für Nürburgring unzulässig

Finanzhilfen für Nürburgring unzulässig

Jetzt weiterlesen!

Für 0,99 € können Sie diesen Artikel erwerben:

Oder schließen Sie ein Abo ab:

ZU DEN ABOS

Sie sind bereits Kunde?

Die millionenschweren Finanzhilfen des Landes Rheinland-Pfalz für den insolventen Nürburgring waren unzulässig, so die EU-Kommission am am Mittwoch.

Die EU-Kommission teilte am Mittwoch in Brüssel mit, dass die Hilfen aus Steuergeldern „für die Rennstrecke, den Freizeitpark und die Hotels am Nürburgring nicht mit den EU-Beihilferechtsvorschriften vereinbar waren“.

Der Käufer der weltbekannten Rennstrecke in der Eifel, der Automobilzulieferer Capricorn, müsse jedoch nicht für die Rückzahlung der unvereinbaren Beihilfen haften.