Nicht alle in Luxemburg haben Urlaub

Nicht alle in Luxemburg haben Urlaub
(Hmontaigu)

Jetzt weiterlesen! !

Für 0,59 € können Sie diesen Artikel erwerben.

Sie sind bereits Kunde?

Alle Jahre wieder im Sommer stehen viele Baustellen in Luxemburg still. Grund ist der sogenannte "Congé collectif" in einigen Branchen, der am Freitag beginnt. Für einige Baustellen und Gewerke gilt dieser aber nicht.

Er ist ein fester Termin im Kalender in Luxemburg: Der sogenannte „Congé collectif“ (Link). Dieser ist in den Kollektivverträgen der folgenden Branchen verankert: „bâtiment et génie civil“, „installateurs sanitaires, installateurs de chauffage et de climatisation et installateurs frigoristes“ und bei den „plafonneurs-façadiers“. Im Sommer haben also Bauarbeiter, Sanitär- und Heizungsinstallateure sowie Stuckateure 15 Tage Urlaub. Dieser beginnt für sie am heutigen Freitag bzw. am Montag und dauert bis zum 23. August an.

Allerdings gilt diese Regelung nicht für alle Gewerke oder Bauprojekte in Luxemburg. Einen begründeten und rechtzeitig eingereichten Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung bei der zuständigen Kommission der ITM („Inspection du travail et des mines“) macht das Weiterarbeiten in diesen 15 Augusttagen möglich.

Der obligatorische Kollektivurlaub wurde anlässlich eines Abkommens zwischen Patronat und Gewerkschaften in den frühen 70 Jahren eingeführt. Der Kollektivurlaub sollte den Arbeitnehmern, die vorwiegend aus südlichen Ländern stammen, die Gelegenheit geben, für mehrere Wochen ihre Familien zu besuchen. Des Weiteren sollten die Bauferien dem Betrieb erlauben, mit voller Mannstärke nach den Ferien durchzustarten.

Ausnahmen

So müssen sich beispielsweise Aufzugstechniker, Fliesenleger, Elektriker, Schreiner, Maler, Dachdecker, Klempner, Zimmerleute und Glaser nicht an diesen Urlaubsregeln halten. Und Projekte, wie zum Beispiel die Mammut-Baustelle am Centre Hamilius in Luxemburg-Stadt, werden dadurch auch nicht ausgebremst.

Während des Kollektivurlaubs dürfen keine Arbeiten ausgeführt werden. Die Gewerbeaufsicht, zusammen mit Zoll und Polizei, führt spontane Kontrollen an Baustellen durch. Müssen dringend Reparaturarbeiten in Schulen oder in Fabriken erledigt werden, können Ausnahmegenehmigungen erteilt werden.

Ertappt die Gewerbeaufsicht einen Betrieb, der keine Sondergenehmigung aufweist, muss dessen Personal sofort die Arbeiten einstellen. Kommt es zu einem weiteren Zwischenfall, wird der Betrieb von der Gewerbeaufsicht vorgeladen und die Unterlagen werden genau unter die Lupe genommen.

Umstritten

Laut Norry Dondelinger, Direktor des „Département affaires économiques“ der Handwerkskammer gegenüber Tageblatt, sind deren Statistiken zufolge maximal 1.452 Betriebe mit 21.201 Angestellten vom Kollektivurlaub „betroffen“.

Immer mal wieder werden Stimmen laut, die die Verlegung des Kollektivurlaubs in den Winter fordern, um die „gute“ Jahreszeit maximal zu nutzen. Hierzu Norry Dondelinger: „Also die Mehrheit der Betriebe steht klar hinter dem System. Die Organisation ist dadurch wesentlich vereinfacht; für den jeweiligen Betrieb, für Zulieferer, einfach für jeden.“

Lesen Sie auch:

Leergefegte Baustellen