Am Dienstagnachmittag fiel in Diekirch das Urteil: Der Jäger wird zu einer Geldstrafe von zweimal 250 Euro verurteilt (das Maximum vor dem Friedensgericht) und sein Gewehr wird beschlagnahmt.
Zudem muss er der Hundehalterin 1.200 Euro (Preis für den Hund) sowie 1.500 Euro Schmerzensgeld zahlen.
Die drei Kinder der Frau erhalten ebenfalls Schmerzensgeld in Höhe von jeweils 1.500 Euro.
„In Panik geraten“
Der Fall hatte in Luxemburg für große Aufregung gesorgt: Ein Jäger erschießt im Juli 2016 einen fremden Hund und „entsorgt“ den leblosen Vierbeiner in einem dichten Gestrüpp.
„Das Gras hat gewackelt und dann habe ich mich dazu verleiten lassen, zu schießen,“ so zusammengefasst die Aussagen von Jean O. vor dem Diekircher Friedensgericht.
Zwei Schüsse
Er habe geglaubt, es sei ein Wildschwein, das sich dort aufhalte. Als er gemerkt hätte, dass es sich bei dem erlegten Tier um einen Hund handelte, sei er „in Panik geraten“ und hätte das Tier in seinen Wagen geladen, um es einen Kilometer weiter in einem Gebüsch „abzulegen“.
Balou, so hieß der zweieinhalbjährige Australian Shepherd. Er war in der näheren Umgebung des Tatortes ausgebüxt. Die Besitzerin und ihre Kinder waren gleich auf die Suche gegangen und riefen nach ihrem Hund, als sie zwei Schüsse hörten. Erst am Folgetag konnte der tote Hund aufgefunden werden.
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