Chamberleaks: Wie das Parlament knapp davon kam

Chamberleaks: Wie das Parlament knapp davon kam

Jetzt weiterlesen! !

Für 0,59 € können Sie diesen Artikel erwerben.

Sie sind bereits Kunde?

In der ChamberLeaks-Affäre wird ausschließlich gegen die Journalisten des Radiosenders 100,7 ermittelt. Sollte sich in Zukunft wieder in einer Behörde ein Datenleck auftun, wird diese wohl zuerst ins Visier der Ermittler geraten.

Der Chefredakteur des Radio 100,7, Jean-Claude Franck, hat sich nach der angeordneten Hausdurchsuchung in seiner Redaktion vor allem darüber gewundert, dass nicht gegen die „Chamber“ ermittelt würde, auf deren Internetseite es immerhin die Sicherheitslücke gab, durch die die vertraulichen Dokumente überhaupt einsehbar waren. Ähnlich äußerte sich auch der Presserat. Laut Justizsprecher Henri Eippers habe die Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen das Parlament nicht für nötig befunden.

Hätte sich der Vorfall nach dem 25. Mai abgespielt, wäre dies wohl anders gewesen, davon ist Rechtsanwalt Me Marc Theisen überzeugt. „Mit der neuen Datenschutzverordnung liegt die Verantwortung zuerst bei demjenigen, der die Daten besitzt und somit auch schützen muss.“ Die neue EU-Direktive zum Datenschutz tritt am 25. Mai in Kraft. Es wäre also dann an der „Chamber“ gewesen, zu beweisen, dass die Daten, die unweigerlich von ihrer Internetseite stammten, ausreichend geschützt gewesen sind.

Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro

Die neue Datenschutzverordnung sieht Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro vor. „Zwar hat die EU erklärt, dass sie in der Anfangszeit bei kleineren Verstößen gegen die neue Direktive Gnade walten lassen würde, doch kann ich mir nicht vorstellen, dass dies auch für ein nationales Parlament gilt. Die ‚Chamber‘ ist ja nicht mit einem kleinen Sportverein oder Ähnlichem zu vergleichen. Ab dem 26. Mai können solche Sicherheitslücken einen also teuer zu stehen kommen“, so die Einschätzung des Rechtsanwalts.

Aber auch wenn die Verantwortung ab dem 25. Mai in diesem Fall beim Parlament liegen würde, hätte es auch unter der neuen Verordnung noch zu einer Hausdurchsuchung beim Radiosender kommen können. Und auch das gestrige Vorgehen der Behörden sei „von einem rein juristischen Standpunkt her“ ganz in Ordnung gewesen, so Me Theisen.

Programm oder kein Programm?

Dem stimmt Me Nicolas Decker ebenfalls zu. Der Anwalt und Experte für Presserecht erklärt: „Die Frage, die es zu beantworten gilt, ist, ob die Journalisten ein Programm benötigt haben, um an die Daten heranzukommen. War das der Fall, dann liegt der Bestand einer Straftat vor. Waren die Dokumente aber online einsehbar, ohne vorher mit einem speziellen Programm bearbeitet zu werden, dann liegt keine Straftat vor“, führt Me Decker aus, der sich auf den Artikel 509-1 aus dem „Code pénal“ beruft, welcher besagt:

„Quiconque, frauduleusement, aura accédé ou se sera maintenu dans tout ou partie d’un système de traitement ou de transmission automatisé de données sera puni d’un emprisonnement de deux mois à deux ans et d’une amende de 500 euros à 25.000 euros ou de l’une de ces deux peines. Lorsqu’il en sera résulté soit la suppression ou la modification de données contenues dans le système, soit une altération du fonctionnement de ce système, l’emprisonnement sera de quatre mois à deux ans et l’amende de 1.250 euros à 25.000 euros.“

Im Gegensatz zu den beiden bisherigen Hausdurchsuchungen in Medienhäusern könne es hier nicht um den im Pressegesetz festgeschriebenen Quellenschutz gehen.

Vert Solitaire
16. Mai 2018 - 14.09

Kann een mir w.e.g. d'Logik erklären: E Whistleblower (deen am Fong en Déif ass) klaut bai sengem Patron Konfidentiell Daten an mécht se publik. Doduerch huet hien nëtt nëmmen an Abus de confiance caractérisé begaang, mee och sengem Patron an onsem Land onwarscheinlech geschued. Hie gëtt zu 1euro verurdeelt. Baim Verdacht (!) iwwert e "Leck" aus der Chamber, gëtt e Radiosender vun der Police/Sureté iwwerfall an kritt dat ganzt Haus duerchsicht. Si wëll naischt héieren vun engem Secret professionel! Wir et nëtt éischter ubruecht dass ons Députéierten dem Sender ( lies: dem Whistleblower) sollten applaudéieren an zoujubelen statt hinnen d'Police ze schécken? Bai deem éischten sin ons Autoritéiten large an kucken gär duerch d'Fangeren, mee wann et un d'eegent Fleesch geet, dann lachen si guer nëtt mi.

Theo
16. Mai 2018 - 12.29

Natürlich haben die ein Programm benötigt, den Browser. Sie haben eine Adresse in die Adresseingabe eingegeben und das Parlament hat das Gewünschte geliefert. Die Journalisten sind unschuldig, das Parlament ist krimineller Dummheit schuldig. Solche Sicherheitslücken waren Anfang der 90er Jahre vielleicht noch erklärbar aber ein Vierteljahrhundert später gehören die Verantwortlichen gefeuert.