Angestellte mit Behinderung

Gesetzliche Quoten werden im Privatsektor größtenteils nicht eingehalten

Jeder Betrieb in Luxemburg ist per Gesetz dazu verpflichtet, eine Mindestanzahl an behinderten Arbeitnehmern zu beschäftigen. In der Praxis wird diese Pflicht jedoch von der großen Mehrheit der Betriebe ignoriert. Interessenvertreter fordern verbindlichere gesetzliche Vorgaben, gegebenenfalls auch Strafen.

Im Privatsektor offensichtlich ein seltenes Bild

Im Privatsektor offensichtlich ein seltenes Bild Foto: Editpress/Tania Feller

1.928 Betriebe in Luxemburg erfüllten 2021 nicht ihre gesetzliche Pflicht bezüglich der Einstellung von Personen mit einer Behinderung. Obwohl diese Zahl zwar „schon“ ein Jahr alt ist – sie stammt aus einer Antwort auf eine parlamentarische Frage des Abgeordneten Sven Clement (Piraten) – sei sie immer noch aktuell, sagt Andrea Di Ronco, Berater bei Info-Handicap, im Gespräch mit dem Tageblatt. Die Problematik sei noch immer die gleiche. „Was dies betrifft, hat sich seit 20 Jahren überhaupt nichts geändert.“

Jetzt kostenlos testen: Ihr persönlicher 24-Stunden-Zugang

  • Zugang zu allen Online-Artikeln
  • E-Paper auf tageblatt.lu und in der App

Sie haben bereits ein Konto ? Melden Sie sich hier an.

Das könnte Sie auch interessieren