Montag10. November 2025

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Was passiert nun mit dem Grünschnitt?

Was passiert nun mit dem Grünschnitt?
(Jean-Claude Erst)

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Seit 1994 darf Grünschnitt, der im landwirtschaftlichen Bereich entsteht, nicht mehr verbrannt werden. Die Umweltverwaltung ist nun dabei, ein Konzept für die Entsorgung auszuarbeiten. Dieses Konzept soll bis Februar 2017 stehen.

Der Herbst steht vor der Tür und somit fällt in vielen landwirtschaftlichen Betrieben jede Menge grüner Abfall, auch Grünschnitt genannt, an.

Für viele Landwirte, Obstbauern und Winzer stellt sich nun die Frage der Entsorgung dieser Abfälle. Seit 1994 ist es ihnen verboten, den Grünschnitt zu verbrennen, tun sie es doch, kann es teuer werden.

Ausarbeitung eines Konzepts

Nun ist „die Umweltverwaltung dabei, an einem Konzept zu arbeiten für eine landesweite und kohärente Logistik für die Entsorgung von größeren Quantitäten an Grünschnitt“, erläutert Umweltministerin Carole Dieschbourg („déi gréng“) in einem Antwortschreiben auf die parlamentarische Anfrage des ADR-Abgeordneten Roy Reding sowie der CSV-Abgeordneten Martine Hansen und Marco Schank.

Um dieses Konzept auszuarbeiten, soll nun eine Studie gemacht werden, welche die reale Quantität an anfallendem Grünschnitt erfassen soll. Solch eine Erfassung konnte laut Dieschbourg in der Vergangenheit nur sehr schwer durchgeführt werden, da viele Landwirte und Winzer ihre Grünabfälle bereits verbrannt oder häufig auch wiederverwertet hatten.

Akteure mit eingebunden

„Für die Ausarbeitung eines solchen Konzepts werden alle Akteure wie zum Beispiel Gemeinden, Arbeitsverbände, Betreiber von Zwischenlagern und Behandlungsanlagen wie auch Abfallproduzenten mit eingebunden“, so Dieschbourg.

Schließlich soll auch darüber beraten werden, ob ein Teil der anfallenden Biomasse für bestimmte Heizanlagen verwendet werden könne. Dieschbourg betont, dass jedoch in keinem Fall Zusatzkosten für die Verursacher des Grünschnitts anfallen sollen.

Konzept bis Februar 2017

Eine klare Logistik zur Entsorgung soll laut Ministerin bis Ende Februar 2017 vorliegen. In der Zwischenzeit sollen kurzfristige Übergangslösungen ausgearbeitet werden. Sobald diese Lösungen vorliegen würden, informiere man die betroffenen Personen in diesem Berufsfeld.

Im vergangenen Juni fand eine Art Workshop statt, zu welchem rund 70 betroffene Akteure eingeladen wurden. Während des Workshops sollten die Probleme, die sich in den Berufsfeldern stellen, diskutiert werden.