Von Fahrverbot bis Röntgenpass

Von Fahrverbot bis Röntgenpass
(DPA/Daniel Karmann)

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Die ionisierende Strahlung und die Karenzfrist bei Fahrverboten standen am Mittwoch im Zentrum des Ministerrates.

Die ionisierende Strahlung wird als Teilchen- oder elektromagnetische Strahlung, die in der Lage ist, Elektronen aus Atomen oder Molekülen zu entfernen, sodass positiv geladene Ionen oder Molekülreste zurückbleiben, definiert.
Manche ionisierende Strahlungen gehen von radioaktiven Stoffen aus. In diese Kategorie fällt unter anderem die medizinische Strahlenanwendung. Ein konkretes Beispiel hierfür sind Röntgengeräte.

Um die Bevölkerung besser vor zu viel oder unnötiger ionisierender Strahlung im Kontext einer medizinischen Behandlung zu schützen, hat der Regierungsrat einem Gesetzesprojekt zugestimmt, welches die Einführung eines elektronischen Röntgenpasses vorsieht. Dieser Pass soll für eine bessere Koordinierung bei der Behandlung der Patienten sorgen.

Von fünf auf drei Jahre

Der Ministerrat beschäftigte sich ebenfalls mit der Karenzfrist bei Fahrverboten. Diese Frist wird laut einem angenommenen Gesetzesprojekt von fünf auf drei Jahre für Personen welche sich als „accompagnateur“ beim begleiteten Fahren für Führerscheinanwärter einschreiben wollen, verkürzt.