Man habe es sich nicht einfach gemacht, so Innenminister Dan Kersch im Parlament, und zahlreiche juristische Gutachten eingeholt, u.a. beim Staatsrat. Innerhalb von zwei Monaten würde man sich festlegen.
Burka: Ganzkörperschleier, bei dem auch die Augenpartie durch ein Stoffgitter verhüllt ist.
Tschador: Ganzkörperschleier, Gesicht ist frei.
Niqab: Gesichtsschleier, der nur für die Augen einen schmalen Schlitz freilässt.
Hidschab: Kopftuch; Gesicht ist frei, Haare und Hals sind bedeckt.
Nun sickerte die Information nach draußen: Die Verhüllung wird gesetzlich geregelt, auf nationaler Ebene. Der Justizminister wurde beauftragt, einen Textvorschlag auszuarbeiten.
Details gibt es noch keine, u.a. nicht über die Formulierung – Verhüllung, Vermummung in der Öffentlichkeit, Burka oder andere direkte Bezeichnungen von Kleidungsstücken – des Verbots.
Bisher bestanden Vermummungsverbote über Gemeindereglemente, und dies war bisher nach Lesart der Regierung als ausreichend angesehen worden. Nach den juristischen Gutachten hat sich dieser Standpunkt nun geändert.
Polizei-Kompetenz
Ohne dass es bereits einen Text gäbe, scheint aber bereits sicher, dass nach Inkrafttreten eines Gesetzes Zuwiderhandlungen nur von der Polizei geahndet werden können und dies kaum mehr in den zukünftigen, erweiterten Kompetenzbereich der „agents municipaux“ („Pecherten“) – dieses Gesetz befindet sich in Ausarbeitung – fallen wird.
De Maart
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