Unterhaus will kein Vetorecht zum Brexit-Deal

Unterhaus will kein Vetorecht  zum Brexit-Deal
(AFP)

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Die Abgeordneten des Unterhauses schmettern den Antrag auf ein Vetorecht ab, das das Oberhaus eingebracht hatte. Nun müssen die Lords noch einmal abstimmen. Sie werden sich wohl fügen.

Die Abgeordneten des britischen Unterhauses haben am Montag ein Vetorecht für das Parlament über ein Brexit-Abkommen mit der EU abgelehnt. Mit 331 zu 286 Stimmen schmetterten sie einen entsprechenden Änderungsantrag des Oberhauses zum Entwurf des Brexit-Gesetzes ab.

Die Regierung will dem Parlament am Ende der zweijährigen Austrittsverhandlungen ein Abkommen zwar zur Abstimmung vorlegen, aber ohne die Option auf Nachverhandlungen.

Mit dem Brexit-Gesetz soll Premierministerin May die Vollmacht übertragen werden, Brüssel über den Austrittswunsch ihres Landes zu informieren. Erst dann können die Brexit-Verhandlungen beginnen. Wegen der Ablehnung des Unterhauses muss auch das Oberhaus noch einmal über den Gesetzentwurf beraten. Es wird erwartet, dass die Lords nachgeben werden. Mit einer Verabschiedung des Gesetzes wird noch am Montagabend gerechnet.