Steuerreform nicht so gerecht wie es scheint

Steuerreform nicht so gerecht wie es scheint
(Hervé Montaigu)

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Die Gewerkschaften OGBL und LCGB sehen die Steuerreform als nicht so gerecht an, wie sie von der Regierung dargestellt wird. Für die Gewerkschaften bleiben noch viele Fragen hinsichtlich der Rechtssicherheit offen.

OGBL und LCGB zeigen sich in einigen Punkten nicht mit der Steuerreform einverstanden. „Einige offene Fragen bezüglich der Rechtssicherheit könnten zu einer ganzen Reihe an Prozessen führen“, erläuterte Jean-Claude Bernardini vom OGBL auf einer gemeinsamen Pressekonferenz. Die Bedenken habe man in drei Briefen an den Finanzminister Pierre Gramegna mitgeteilt. Nach einem ersten Brief habe der Finanzminister schnell reagiert und auch Dialogbereitschaft gezeigt. Die zwei weiteren Briefe seien unbeantwortet geblieben, so OGBL und LCGB.

Sechs Kritikpunkte

Insgesamt zählten die Gewerkschaften sechs Punkte auf, mit denen sie nicht einverstanden sind. Vor allem stören sich die Gewerkschaften an Unklarheiten bei der Ausrechnung der Steuerkredite. Daher kommt dieser Punkt der Reform für den OGBL und LCGB „absolut“ nicht in Frage. Dass beim Ausrechnen der Steuerkredite mögliche Fehler auftreten könnten und in Kauf genommen werden, sei äußerst bedenklich, so Christophe Knebeler (LCGB).

Weitere Punkte, die von den Gewerkschaften kritisiert wurden, waren unter anderem die Wahl zwischen der kollektiven und der individuellen Besteuerung. Diesbezüglich bemängeln OGBL und LCGB, dass die Ehepartner bereits im Vorjahr, also am 31. Dezember 2017 bevor die Maßnahme in Kraft tritt, sich für eine der beiden Besteuerungsarten entscheiden müssen. Dies könnte laut Gewerkschaften zu steuerlichen Nachteilen führen. Außerdem kann der Steuerzahler nicht mehr in die vorherige Steuerklasse zurück.
Die Gewerkschaften fordern daher eine Abänderung, so dass diese Entscheidung erst im Nachhinein von den Steuerzahlern getroffen werden sollte – und das anhand einer Steuererklärung.

Gleichstellung gefordert

Ein weiterer Kritikpunkt bezieht sich auf die ungleiche Behandlung von Grenzgängern bei den Steuerklassen. Verheiratete Grenzgänger fallen automatisch nach der Steuerreform in die Steuerklasse 1. Nur auf Anfrage und beim Erfüllen bestimmter Kriterien können sie in die Steuerklasse 2 wechseln.

Der gleich Fall trifft bei nicht in Luxemburg lebenden Rentnern zu, die in Luxemburg ebenso wie im Ausland eine Rente beziehen. Auch sie fallen automatisch in die Steuerklasse 1. Es sei denn, sie beziehen als Untergrenze mindestens 90 Prozent ihrer Rente aus Luxemburg. Nur dann haben sie ein Anrecht auf die Steuerklasse 2.

Ein Recht auf die Steuerklasse 2

Hier fordern OGBL und LCGB eine Gleichstellung der Grenzgänger und das Abschaffen der Untergrenze. „Die Steuerklasse 2 soll für alle verheirateten Paare gelten, ob Grenzgänger oder nicht“, so Bernardini.

Sollte diesbezüglich keine Klarheit geschaffen werden bis zur Umsetzung der Reform, fordern die Gewerkschaften das Ausklammern dieser Punkte aus der Steuerreform, um weitere Diskussionen zu führen „bis alle Unklarheiten unmissverständlich aus dem Weg geräumt sind“, so Knebeler.