Staat: 399. BCL: 830. Differenz: 431 Millionen Euro.

Staat: 399. BCL: 830. Differenz: 431 Millionen Euro.
(Tageblatt-Archiv)

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Das Gutachten der Luxemburger Zentralbank zum Staatshaushalt, das einen großen Teil der Steuerreform und deren Auswirkungen widmet, kann nun auf www.bcl.lu eingesehen werden. Es ist 249 Seiten stark, sehr detailliert, und beschäftigt sich viel mit Methodik.

U.a. wegen Berechnungsmethoden kommt der große Unterschied, was den Impakt der Steuerreform angeht, zwischen staatlichen Angaben und BCL-Gutachten zustande. Dieses war bereits vergangene Woche thematisiert worden, nachdem das Gutachten in der zuständigen parlamentarischen Kommission vorgestellt worden war (Link).

Neben den offensichtlichen Unterschieden bei allem was das Budget angeht zwischen der „Brüsseler“ Rechnungsart gemäß „semestre européen“ (SEC) und dem „Luxemburger“ Berechnungsmodell – ein Thema, das bisher in jedem Bericht des „Conseil national des finances publiques“ (CNFP) zu Budget-Vorlagen im Vordergrund stand – erschließt die Luxemburger Zentralbank nun noch ein weiteres Diskussionsfeld was die Methodik angeht. Auch das Abweichen von SEC-Methoden wird allerdings von der BCL moniert.

„En base caisse“ vs. „méthode des droits constatés“

Denn der wichtigste Unterschied, den die BCL ausführlich erklärt, hat auch einen SEC-Hintergrund. Nämlich, was u.a. Einnahmen aus Steuern und Sozialabgaben angeht, das Erfassen nach dem Prinzip „en base caisse“ – wenn tatsächlich Geld fließt – oder aber nach dem Prinzip „méthode des droits constatés“ – der Moment zählt, in dem eine Einnahme/Ausgabe fällig wird. Das Beispiel für Steuern: Die zweitgenannte Methode berechnet Steuern wenn sie fällig sind, die erste Methode wenn sie gezahlt werden.

Beide Methoden würden nicht in einem Gegensatz stehen, betont die BCL, sondern sich eigentlich ergänzen. Sie würden unterschiedlichen Zwecken dienen: „en base caisse“ würde einen sehr guten Überblick über einen Ist-Zustand liefern, für einen analytischen Gebrauch wäre aber die Zweite besser. Die BCL hält in diesem Kapitel fest, dass die Buchhaltung des Luxemburger Staats, „also auch das vom Finanzministerium erstellte Budget“, „hauptsächlich“ („essentiellement“ im französischen Wortlaut) auf der Methode „en base caisse“ erstellt werde, während die SEC-Regeln dagegen die analytischere Methode vorsehe.

Auf lange Sicht nähern sich die Zahlen an

Nach welcher auch die BCL ihr Gutachten erstellte. Sowie das nationale Statistikamt Statec. Hier liefert die BCL als Illustration eine Aufstellung von Steuer-Einnahmen nach Kategorie von 2003 bis 2015, wie sie vom Statec erstellt wurde, sowie vom Finanzministerium. Als Beispiel seien hier die TVA-Einnahmen genannt, da sie eine weitere BCL-Feststellung gut illustrieren: auf lange Sicht nähern sich die Zahlen beider Berechnungsarten an, da die Verschiebung zwischen beiden eher „kalendarischer“ Natur ist. So reicht die Spanne der Unterschiede bei der TVA von +481 Millionen Euro bis hin zu -138. Der durchschnittliche Unterschied der 13 erfassten Jahre liegt aber „lediglich“ bei +72 Millionen Euro für die Statec-Methode.

Soviel grob zusammengefasst zu Erläuterungen und Beispielen, hier nun die Unterschiede bezüglich der von der Regierung geplanten Steuerreform. Für 2017 beziffert die Regierung Mindereinnahmen durch die Reform auf 399 Millionen Euro. Die BCL dagegen auf 830 Millionen.

Entlastungen für Haushalte machen den größten Teil des Unterschieds aus

Der Unterschied von 431 Millionen Euro kommt v.a. durch die Entlastungen für die Haushalte zustande. Während die Regierung hier von einem „Minus“ von 395 Millionen ausgeht, sind es im BCL-Gutachten deren 666. Und während nach Rechnungsart der Regierung im ersten Jahr der Reform der Impakt bei den Unternehmen fast budget-neutral ist (-4 Millionen), geht die BCL hier von 164 Millionen Euro an Mindereinnahmen aus.

Angesichts des großen Unterschieds fragt sich die BCL, inwiefern die Einschätzungen der Regierung „realistisch“ seien, und bemängelt u.a. noch, dass in der „fiche financière“ des Gesetzesprojekts zur Steuerreform nicht alle Maßnahmen detailliert mit Zahlen erläutert seien. „Solche Informationen hätten möglicherweise geholfen, die Gründe für die unterschiedlichen Einschätzungen besser zu verstehen“, heißt es weiter.

Zum integralen, 249-seitigen Bericht zum Staatshaushalt – diesen Aspekt haben wir hier „außen vor gelassen“, da der Teil-Aspekt Steuerreform bereits öffentlich diskutiert wurde – auf www.bcl.lu geht es hier.