Robben nur für Inuits

Robben nur für Inuits
(Carsten Rehder)

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Das Straßburger Parlament hob am Dienstag eine Regelung auf, die bisher den Handel mit Robbenprodukten erlaubte, sofern diese aus der Jagd zum Schutz von Fischbeständen stammen.

Diese Produkte – etwa Robbenfleisch oder Kleidungsstücke aus Robbenfell – dürfen nun nicht mehr in der EU vermarktet werden. Eine zweite Ausnahme bleibt jedoch erhalten – das Recht der Inuit, mit Robbenprodukten zu handeln.

Zur Begründung stellte das Parlament fest, die Robbenjagd sei „fester Bestandteil der Kultur und Identität“ der in Zentral- und Nordostkanada sowie auf Grönland lebenden Inuit. Die Abgeordneten billigten damit einen Kompromiss, auf den sich Unterhändler des Parlaments und der 28 EU-Staaten im Juni geeinigt hatten.

WTO wollte Ausnahmen

Die EU hatte 2009 den Handel mit Robbenprodukten grundsätzlich verboten. Dies wurde von der Welthandelsorganisation (WTO) angefochten. Im Juni 2014 stellte die WTO fest, ein Handelsverbot aus ethischen Gründen – im Interesse des Tierwohls – könne zwar gerechtfertigt sein. Zugleich forderte sie die EU aber auf, die 2009 gewährten Ausnahmen zu erläutern.

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