Konkret soll Artikel 32, Paragraf vier der Verfassung geändert werden. Es geht um den Notfall und die Ermächtigung der Regierung, im Krisenfall besondere Maßnahmen ergreifen zu können. Darin heißt es: „Toutefois, en cas de crise internationale, le Grand-Duc peut, s’il y a urgence, prendre en toute matière des règlements, même dérogatoires à des dispositions légales existantes. La durée de validité de ces règlements est limitée à trois mois.“
(Révision du 31 mars 2008)
Zukünftig soll der Notstand in drei Fällen ausgerufen werden können: bei einer internationalen Krise, einer Bedrohung der vitalen Interessen der Bevölkerung und wenn eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit besteht.
Förderung der Presse
Festgeschrieben ist in dem Änderungsvorschlag ausdrücklich die Rolle des Parlamentes, das in allen drei Fällen seine Macht behält und nicht an die Regierung delegiert. Der Notstand soll gemäß dem Entwurf nicht länger als zehn Tage dauern. Auch eine Verlängerung dieser Zeit darf drei Monate nicht überschreiten.
Ein weiterer Punkt auf der Tagesordnung der Chambre ist die Diskussion über die Entwicklung und Qualität der Medien in Luxemburg. Die bestehende Praxis der Presseförderung soll modernisiert werden. In dem Zusammenhang hatte die Regierung schon angekündigt, auch die Online-Medien mit einer Förderung bedenken zu wollen.
2016 betrug die Presseförderung für die zehn Printmedien im Land 7,4 Millionen. Die dafür zugrunde gelegte gesetzliche Grundlage heißt „loi du 3 août 1998 sur la promotion de la presse écrite“.
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