Die LSAP geht am Freitag in einer Mitteilung auf die vorgesehene Erhöhung des sozialen Mindestlohnes sowie auf die anstehende Rentenanpassung zum 1.1.2017 ein. Die Rentenerhöhung wird 0,9 Prozent betragen (nach einer Erhöhung von 0,5 Prozent zu Beginn dieses Jahres), während der Mindestlohn um 1,4 Prozent steigen wird.
Dies entspreche der allgemeinen Lohnsteigerung, werden Sozialminister Romain Schneider und Beschäftigungsminister Nicolas Schmit in der Mitteilung zitiert. Die entsprechenden legislativen Texte würden demnächst dem Ministerrat vorgeschlagen.
Steuerreform bringt weiteres Geld
Zusammen mit der vor Ende des Jahres voraussichtlich fälligen Indextranche von 2,5 Prozent, würde dies für die Rentner eine Einkommenssteigerung von 3,4, für die Mindestlohnbezieher von 3,9 Prozent bedeuten.
Die Steuerreform, so die LSAP, komme noch hinzu, was eine spürbare Entlastung bei den Steuern für die Haushalte mit kleinen Einkommen bedeute.
De Maart
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