Nachträglich ein Geständnis abgelegt

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Drei Männer sollen eine 19-jährige Frau auf einer Party vergewaltigt haben. Einer der beschuldigten gab am Freitag ein Geständnis ab. Am Mittwoch wird der Prozess abgeschlossen.

Am Freitag wurde vor der Kriminalkammer der Prozess gegen insgesamt sieben Angeklagte im Alter zwischen 20 und 25 Jahren fortgesetzt, die sich unter anderem wegen Vergewaltigung und unterlassener Hilfeleistung verantworten müssen. Eine Party soll ausgeartet sein und hier sei es zu der Vergewaltigung gekommen.

In der Nacht vom 21. auf den 22. Januar 2011 soll es auf einer Party von mehreren Jugendlichen in der rue Wilson in Luxemburg zu der mehrfachen Vergewaltigung gekommen sein. Die drei Beschuldigten David T., Jair G. und Roy H. haben laut Anklageschrift eine damals 19-Jährige mehrmals vergewaltigt. Den vier anderen Angeklagten Delson G., Marcos D., Irene D. und Jennifer M. wird unterlassene Hilfeleistung vorgeworfen.

Alkohol und Cannabis

Während der Party wurden angeblich große Mengen an Alkohol getrunken und mehrere Joints geraucht. Die heute 22-jährige Geschädigte soll sich zu dem Tatzeitpunkt, wegen des hohen Alkoholkonsums, in einem „Alkoholkoma“ befunden haben. Die drei Hauptbeschuldigten sollen diese Situation ausgenutzt und sich an der Frau sexuell vergriffen haben.

Der Rechtsanwalt Me Roland Michel, der den Beschuldigten Jair G. vertrat, unterstrich, dass dies eine sehr traurige Affäre sei. Laut dem Verteidiger wurden keine DNA- Spuren von seinem Mandanten beim Opfer gefunden. Me Michel erklärte, Jair G. wäre während des gesamten Abends angezogen gewesen und habe die Frau nicht vergewaltigt. Laut Me Roland Michel habe das Opfer, wegen des hohen Alkoholkonsums, zu der Tat beigetragen. „Mein Mandant hat zugegeben, die Frau an Intimstellen angefasst zu haben, doch dies reicht nicht aus um den Mann zu einer festen Haftstrafe zu verurteilen“, so der Verteidiger abschließend.

Freunde beeindrucken

Es war dann der Beschuldigte David T., der ein Geständnis ablegte und angab, die Frau vergewaltigt zu haben. „Ich weiß, dass ich eine Dummheit begangen habe, doch zu dem Zeitpunkt war ich jung und ich wollte meine Freunde beeindrucken“, so der Angeklagte. Sein Verteidiger ging darauf ein, dass sein Mandant zum Zeitpunkt der Tat noch minderjährig war. Deshalb müsse man David T. eine zweite Chance geben.

Me Eric Says vertritt die Angeklagte Jennifer M., der unterlassene Hilfeleistung vorgeworfen wird. Er unterstrich, dass seine Mandantin das Opfer beschützen wollte, deshalb habe sie geholfen die Frau ins Schlafzimmer zu tragen. Sie konnte den Ernst der Lage nicht richtig erkennen, doch das würde, laut dem Rechtsanwalt, nicht für eine Verurteilung ausreichen. „Zum Tatzeitpunkt war Jennifer M. nicht im Schlafzimmer“, so der Verteidiger abschließend.

Für das Opfer eingesetzt

Rechtsanwalt Me Michel Foetz verteidigt die Beschuldigte Irene D. Auch er unterstrich, dass seine Klientin sich für das Opfer eingesetzt habe. „Irene D. war sich zum Tatzeitpunkt nicht genau bewusst was auf der Party ablaufen würde, weil sie auch unter Alkohol- und Cannabiseinfluss stand“, so der Verteidiger.

Verteidiger Me Gennaro Pietropaolo vertritt in dieser Affäre Marcos D. Der Rechtsanwalt hob hervor, dass sein Mandant sich nur für kurze Zeit in dem Schlafzimmer aufhielt. „Mein Klient war sich nicht genau bewusst was dort ablaufen würde“, so Me Pietropaolo und forderte den Freispruch für Marcos D.
Am Mittwoch wird der Prozess abgeschlossen.

(Philippe Hammelmann / Tageblatt.lu)