Gehirnblutungen und Brüche bei Säugling

Gehirnblutungen und Brüche bei Säugling
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Ein 26-jähriger Mann muss sich seit Dienstag wegen der Körperverletzung eines Säuglings vor der Kriminalkammer des Bezirksgerichts Luxemburg verantworten. Ihm droht eine lebenslange Haftstrafe.

Zwischen dem 19. und dem 30. Mai 2013 soll der Mann den zehn Wochen alten Säugling mehrmals verletzt haben. Es ist anzumerken, dass der Angeklagte der Onkel in spe des Babys ist. Er betonte zu Beginn der Sitzung, nichts mit den Verletzungen zu tun zu haben. Angeblich waren die Eltern mit ihrem Säugling am 30. Mai beim Kinderarzt. Dieser habe die Verletzungen aber nicht bemerkt.

Erst gegen 21.30 Uhr sollen die Eltern mit dem Kind in die Notaufnahme gegangen sein, weil es angeblich Verdauungsprobleme hatte. Dort sei festgestellt worden, dass der Säugling mehrere Gehirnblutungen sowie Rippenprellungen und Brüche erlitten hatte. Außerdem wurde eine Fraktur des Schlüsselbeins diagnostiziert. Eine Gutachterin erklärte im Zeugenstand, dass die Verletzungen durch eine Kombination an Schütteltraumata entstanden sein müssen. Denn die Rippenbrüche seien älter als die Fraktur des Schlüsselbeins.

Darüber hinaus erklärte die Gutachterin, dass die Abrisse der Gefäße im Gehirn nicht nur durch ein Trauma zustande gekommen sein können. „Es könnte sein, dass diese durch den unsanften Umgang des älteren Bruders entstanden sind“, meinte die Expertin. Der Beschuldigte selbst erklärte, dass der Säugling an einem Abend aus dem Bett gefallen wäre. Er hätte aber schnell reagiert und das Kind so noch rechtzeitig aufgefangen.

Laut der Gutachterin könne man zurzeit die Konsequenzen der Verletzungen nicht einschätzen. „Erst bei der Einschulung oder der Pubertät sieht man, wie das Kind auf die Nachwehen der Verletzungen regiert“, erklärte sie.

„Körperverletzung mit schwerwiegenden Folgen“

Der Notarzt betonte im Zeugenstand, dass blaue Flecken in dem Alter nicht oft vorkommen würden. Er habe aber zahlreiche Hämatome festgestellt. Der Arzt erklärte ebenfalls, dass Säuglinge in dem Alter den Schmerz nicht durch Schreien ausdrücken würden. Sie täten das eher durch vegetative Symptome wie einen erhöhten Puls oder einen hohen Blutdruck. Nach einer kurzen Unterbrechung kam die Diskussion über ein weiteres Gutachten auf. Die Vorsitzende der Kriminalkammer Sylvie Conter erklärte: „Laut der Anklageschrift wird dem Mann zurzeit Körperverletzung mit schwerwiegenden Folgen vorgeworfen. In diesem Fall droht dem Angeklagten eine lebenslange Haftstrafe, weil das Opfer ein Säugling ist. Wir stellen uns die Frage, ob nicht ein weiteres Gutachten notwendig ist, um festzustellen, ob das Kind bleibende Schäden behält. Auch wenn die Eltern mehrere Male erwähnt haben, dass das Kind zurzeit normal sei, sind wir der Meinung, ein weiteres Gutachten kann nur von Vorteil sein.“

Sowohl die Vertreterin der Staatsanwaltschaft als auch der Verteidiger hatten dagegen nichts einzuwenden. Am 31. Mai wird ein Zwischenurteil gesprochen. Erst dann wird entschieden, ob ein weiteres Gutachten erstellt werden soll oder nicht.