Gebäudereiniger als Beruf anerkannt

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Nach jahrelangen juristischen Kämpfen konnte Estelle Winter vom „Syndicat Nettoyage“ den mehreren hundert anwesenden Raumpflegerinnen erklären, dass das Appellgericht der Gewerkschaft recht gab und dass ihr Beruf somit anerkannt ist.

Dies bedeutet für die Putzfrauen, dass sie nach zehn Jahren in der Branche als Fachkräfte angesehen werden, die ihren Beruf durch die praktische Tätigkeit in einer Weise erlernt haben, die etwa einem CATP gleichzustellen ist und somit Anrecht auf den qualifizierten Mindestlohn haben, der etwa 20 Prozent über dem einfachen Mindestlohn liegt.

Etwa 350 Dossiers sind in dieser Affäre vor den Gerichten, und all diese Raumpfleger und Raumpflegerinnen (etwa 90 Prozent der Beschäftigten sind Frauen) können nun retroaktiv mit Auszahlung der Fehlbeträge rechnen, wie Estelle Winter erläuterte.

Persönliche Angriffe auf Facebook

Interessant auch, dass wenigstens eine Vertreterin der Arbeitgeber mittlerweile über Facebook Gift und Galle spuckt und Winter als Egoistin darstellt, die dafür sorge, dass viele ihren Job verlieren würden. Dies scheint die allgemeine Stimmung in den Betrieben und nicht nur in jenen des Reinigungssektors wiederzugeben. Die OGBL-Gewerkschafterin lässt sich jedenfalls hierdurch nicht beirren und richtete mit ihren Kollegen, ob der vielen Fragen aus der Branche, für die kommenden Wochen spezielle Sprechstunden ein.

Die Reinigungskräfte im OGBL wollen jedenfalls auf den jetzt zu erwartenden Druck der Arbeitgeber solidarisch agieren und sich nicht bevormunden lassen. Sie seien keine Arbeitnehmer zweiter Klasse, hieß es gestern, und die Stimmung unter ihnen wird sich auch kaum vermiesen lassen, sollten die Arbeitgeber es ein weiteres Mal vor Gericht versuchen; diesmal vor der „Cour de cassation“, der allerletzten möglichen Instanz vor der obligatorischen Auszahlung der geschuldeten Gelder.