Freier werden zur Rechenschaft gezogen

Freier werden zur Rechenschaft gezogen
(AP/Franka Bruns)

Jetzt weiterlesen! !

Für 0,59 € können Sie diesen Artikel erwerben.

Sie sind bereits Kunde?

Deutschland und Frankreich reformieren die Gesetze über Prostitution. Doch sie gehen nicht denselben Weg.

Freier von Zwangsprostituierten sollen künftig in Deutschland zur Verantwortung gezogen werden, ihnen drohen nach einem Gesetzentwurf der Regierung Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren. Damit reagiert Berlin auf einen zentralen Kritikpunkt an der bisherigen Gesetzgebung. Mit dem Prostitutionsgesetz wollte die frühere rot-grüne Bundesregierung die rechtliche und soziale Lage der Prostituierten verbessern. Vor Einführung 2002 galt käuflicher Sex als sittenwidrig. Seither können Prostituierte ihren Lohn gerichtlich einklagen und in die Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung aufgenommen werden.

Grundsätzlich zulässig war Prostitution in Deutschland schon vorher. Mit Einführung des Gesetzes wurde Deutschland zu einem der liberalsten Länder weltweit. Kritiker bemängeln, das Gesetz fördere die Zwangsprostitution, die soziale Lage sei nur für einen kleinen Teil der Prostituierten besser geworden.

In Frankreich ist Prostitution selbst zwar nicht illegal, eine echte Legalisierung aber kein Thema – im Gegenteil. Das Land ist nun dem Vorbild Schwedens und Norwegens gefolgt und hat die Strafbarkeit von den Prostituierten auf die Kunden verlagert.

Geldstrafen für die Freier

Diese sollen künftig für gekauften Sex belangt werden, es drohen Geldbußen bis zu 1.500 Euro, im Wiederholungsfall ist es eine Straftat, die mit bis zu 3.750 Euro geahndet wird. Im Gegenzug werden Prostituierte nicht mehr verfolgt, die bislang für «passiven Kundenfang» belangt werden konnten.

Doch der Gesetzentwurf aus den Reihen der Sozialisten war umstritten und sorgte für heftige Debatten: Prostituierten-Organisationen fürchten, das Gewerbe könne damit in die Illegalität abgedrängt werden, was die Arbeit für die betroffenen Frauen gefährlicher mache. Der Senat schrieb das Gesetz mehrfach komplett um, letztlich hat die Nationalversammlung in Frankreich aber den längeren Hebel. Nach wie vor verboten und mit hohen Geld- und Freiheitsstrafen bedroht ist Zuhälterei.